Zu den Spezialeinheiten in Mecklenburg-Vorpommern zählt das Spezialeinsatzkommando (SEK) und das Mobile Einsatzkommando (MEK). Den Spezialeinheiten obliegt primär die operative Bekämpfung der schweren Gewaltkriminalität (z.B. Einsatz bei Geiselnahmen oder ähnlich gelagerten Fällen). Daneben unterstützen sie den polizeilichen Einzeldienst in besonderen Einsatzlagen.
Beide Einheiten sind im LKA M-V in der Abteilung 2, Dezernat 22 und 23 angesiedelt.
Historie:
Das SEK Mecklenburg – Vorpommern gründete der Innenminister des Schweriner Landtages am 29.10.1991.
Bis zum 28.Februar 1996 war es der Bereitschaftspolizei angegliedert, danach wurde es der Abteilung 2-Einsatzunterstützung des LKA M-V unterstellt.
Die Mehrzahl der SEKler stammt aus der ehemaligen Diensteinheit IX des DDR-Bezirks Rostock.
Seit seiner Gründung bis zum Jahr 1998 bildete das SEK MV 35 Polizeivollzugsbeamte für den Dienst in der Einheit aus.
Die herausragenden Einsätze waren die Entführung des Sohnes des Rostocker Möbelhausbesitzers ‚Kemkes‘ 1994. Nach mehreren Wochen gelang die Festnahme der Täter in Frankreich.
Ein Jahr später sorgte die Geiselnahme in der JVA Bützow für großes Aufsehen in den Medien.
Bis zum 31.12. 1998 führte das in Rampe bei Schwerin stationierte SEK 495 Einsätze durch.
Aufgaben:
Den Spezialeinheiten obliegt primär die operative Bekämpfung der schweren Gewaltkriminalität. Daneben unterstützen sie den polizeilichen Einzeldienst in besonderen Fällen.
Im Einsatz übernehmen sie grundsätzlich Maßnahmen, zu deren Durchführung eine spezielle Ausbildung und/oder Ausrüstung erforderlich ist, vorzugsweise das geschlossene Vorgehen unter Anwendung unmittelbaren Zwangs, die verdeckte Aufklärung, die Observation und alle sonstigen Maßnahmen mit erhöhtem Gefährdungsgrad.
Nach diesen Grundsätzen kommt ihr Einsatz insbesondere in Betracht bei:
- Geiselnahmen
- Entführungen
- Erpressungen
- Bedrohungslagen
- Amoklagen
- organisierter Kriminalität
- Maßnahmen gegen terroristische oder andere Gewalttäter in sonstigen Fällen
- dem Schutz von Personen und Objekten in besonderen polizeilichen Lagen
- der Rettung von Menschenleben unter besonderen Bedingungen
- Razzien, Kontrollen und Durchsuchungen
Schlussbemerkung:
Nur für erfahrene Beamtinnen und Beamte nach einer Auswahlprüfung.