Stuttgart / Göppingen | Wie das Zollfahndungsamt Stuttgart heute mitteilte, durchsuchten Beamte der Zollfahndung bereits am 17. Januar 2017 – im Auftrag der Staatsanwaltschaft Ulm – die Wohnung eines 41-jährigen Deutschen im Landkreis Göppingen.
Dort machten die Zollfahnder einen bemerkenswerten Fund. In zwei Kellerräumen seines Einfamilienhauses lagerte der Tatverdächtige 1980 Stück unterschiedlichster pyrotechnischer Gegenstände. Die brisante Ware hatte ein Gesamtgewicht von 200 Kilogramm. Der Hobbypyrotechniker hortete unter anderem Feuerwerkskörper, die zum Teil die Größe eines Handballs hatten.
In Anbetracht der Größenordnung der aufgefundenen Pyrotechnik schalteten die Ermittler des Zollfandungsamtes Stuttgart, neben den Entschärfern des Landeskriminalamtes Baden Württemberg, auch den Kampfmittelbeseitigungsdienst des Regierungspräsidiums Stuttgart ein, der den sicheren Abtransport der explosiven Ware übernahmen.
Erkenntnisse auf mögliche extremistische oder terroristische Hintergründe liegen nach Angaben der Behörden nicht vor.
Zum Schutz der Bevölkerung regelt das deutsche Sprengstoffgesetz (SprengG) den Umgang, Verkehr sowie die Einfuhr von „explosionsgefährlichen Stoffen“. Unter diese fallen auch Feuerwerkskörper, Zündmittel, Anzündemittel, Explosivstoffe, pyrotechnische Sätze und Gegenstände sowie sonstige, explosivgefährliche Stoffe. Aufgrund der möglichen Gefährdung ist der Umgang gesetzlich streng geregelt.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.zoll.de sowie www.bam.de (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung)