
Die folgenden Ermittlungen wurden durch die Staatsanwaltschaft Hamburg dem Zollfahndungsamt Hamburg übertragen. Das Zollfahndungsamt Hamburg konnte durch kriminaltaktische Ermittlungen erste Hinweise auf einen vermutlichen Täter finden. Bereits eine Woche später konnten Zollfander einen weiteren Container mit Gelatine aus Santos/Brasilien -angekommen mit der «MSC Lilliy»- ermitteln, welcher durch den bereits zuvor ermittelten Tatverdächtigen von einem Hamburger Containerterminal abgeholt und wieder zurück auf das Terminal gebracht worden war und an dem er zuvor ein gesteigertes Interesse hatte. Bei der anschließenden Kontrolle durch Kräfte des Zollfahdungsamtes Hamburg war der Container allerdings ohne illegale Ladung, aber verdächtig gepackt und geladen.

Bei dem Tatverdächtigen handelt es sich, nach Angaben des Zolls um einen türkischen Staatsangehörigen im Alter von 43 Jahren, welcher als angestellter Lkw-Fahrer einer Hamburger Transportfirma mehrheitlich im Hafen von Hamburg arbeitete. Trotz neuester moderner und verschlüsselter Kommunikation, neuer Fahrzeuge und gebuchter Flüge des Tatverdächtigen ins europäische Ausland zu Treffen mit ausländischen, teils südamerikanischen Mitgliedern der kriminellen Organisation, führten die umfangreichen Ermittlungen zu einem weiteren Container, welcher mit getrockneten Zitronenschalen aus Santos/Brasilien mit der «MSC Brunella» im Hamburger Hafen ankam. In diesem Container konnten dann 600 Kilogramm Kokain sichergestellt werden. Auch hier hatte der Tatverdächtige offensichtlich seine «Finger im Spiel».
Der nächste Container kam Anfang November beladen mit Kaffee aus Santos/Brasilien mit der «UASC Umm Qasr». In ihm konnten insgesamt circa 210 Kilogramm Kokain aufgefunden und sichergestellt werden. In Folge einer weiteren Sicherstellung von circa 1 Tonne Kokain aus dem Hamburger Hafen in der darauf folgenden Woche durch die Polizei Hamburg hat sich der Tatverdächtige in die Türkei abgesetzt und konnte unmittelbar nach seiner Rückkehr Anfang Januar 2019 durch Spezialkräfte des Zolls aufgrund eines bestehenden Haftbefehls festgenommen werden.
Die weiteren Ermittlungen werden durch das Zollfahndungsamt Hamburg unter Leitung der Staatsanwaltschaft Hamburg weitergeführt.
