Berlin/Augsburg | Eines der größten Untergrundlabore Deutschlands hoben Zollfahnder beim Vollzug von 20 Durchsuchungsbeschlüssen bereits im Mai 2016 im Märkischen Viertel in Berlin aus. Dabei konnten rund 2 Tonnen Doping- und Arzneimittel sichergestellt werden, wie das Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg erst in der vergangen Woche mitteilte. Nachdem die fünfköpfige Bande nun verurteilt wurde, präsentierte der Zoll am Montagvormittag einen Teil der sichergestellten Mittel in Berlin.
Die Täter bestellten die Grundstoffe in der Türkei und China und mischten sie hier mit Trägerölen (Nuss- und Traubenkernöl) in ihrem Untergrundlabor zusammen. Anschließend verpackten sie die Ware professionell und vertrieben sie über Onlineshops sowie auch über Ladentheken von Nahrungsergänzungsmittel-Shops. Bei dem Versand der Substanzen durch verschiedene Paketdienstleister wurden überwiegend fiktive Absender und Adressen verwandt. Nach Angaben des Zolls waren die Präparate zum Muskelaufbau im Sport sowie zur Bekämpfung der dadurch entstehenden Nebenwirkungen bestimmt. Des Weiteren hatte die polnisch-deutsche Bande Potenzmittel im Angebot. Dadurch soll die Tätergruppierung Millionengewinne erzielt haben.
Gericht verhängt Haftstrafen
Am 21. November 2017 wurden zwei Angeklagte wegen des gewerbsmäßigen internationalen Handels mit nicht zugelassenen Arznei- und Dopingmitteln vom Landgericht Augsburg zu 6 Jahren und 4 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Gegen drei weitere Täter verhängte das Gericht ebenfalls Haftstrafen, die teilweise zur Bewährung ausgesetzt wurden.
Auf die Spur des Untergrundlabors brachte die Zollfahnder die Bestellung einer Kraftsportlerin aus dem Raum Augsburg, die sich in Berlin Testosteron und andere Präparate bestellte.
Die Berliner Zollfahnder haben eines der größten, jemals in Deutschland ausgehobenen Untergrundlabore aufgedeckt. Die chemischen Analysen der sichergestellten Dopingmittel ergaben außerdem, dass diese mit ihrem Gesamtwirkstoff die nichtgeringe Menge teilweise um das 500.000-fache übersteigen. so der Leiter des Zollfahndungsamts Berlin-Brandenburg, Regierungsdirektor Oliver Pampel-Jabrane.
Das Urteil des Landgerichts Augsburg ist noch nicht rechtskräftig.