Durch einen zusätzlichen Schalter an der Taschenlampe kann diese als Elektroschocker verwendet werden. An der Lichtaustrittsöffnung befinden sich die fast unsichtbar ringförmig angebrachten Elektroden, die den Elektroimpuls erzeugen. Die Elektroimpulsgeräte fallen unter die Kategorie „Verbotene Waffen“, da sie nicht mit der nach dem deutschen Waffenrecht erforderlichen PTB-Kennzeichnung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt versehen waren und da davon auszugehen ist, dass von ihnen eine erhebliche Gesundheitsgefahr ausgeht.
Darüber hinaus verbietet das Waffengesetz diese Elektroschocker zum einen deshalb, weil sie als Waffe nicht erkennbar sind. Laut Anlage 2 des Waffengesetzes sind Waffen verboten, „… die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind.“
„Allein der Besitz eines solchen Elektroimpulsgerätes ist strafbar und kann empfindliche Strafen zur Folge haben„, so Udo Storch. Storch weiter: „Meine Kollegen vom Zollamt Waltershof sind auf Zack! Auch wenn sie täglich tonnenweise Waren aus allen Ländern der Welt abfertigen, würde ich als Schmuggler nicht den Hamburger Hafen als Schmuggelroute wählen.“
Die verbotenen Elektroschocker wurden beschlagnahmt und dem Zollfahndungsamt Hamburg für weitere Ermittlungen übergeben.