Ulm – Einen größeren Polizeieinsatz hat am Donnerstag (26.01.2012) ein 28-jähriger Wohnungsloser in Ulm ausgelöst, der mit einem Revolver bewaffnet ein Bürogebäude betreten hat.
Kurz vor 18:30 Uhr kam der 28-Jährige in das Bürogebäude an der Donaustraße. Als er am Empfang stand und vor sich hin murmelte, erkannten die beiden Mitarbeiter, dass der verwirrt wirkende Mann einen silberfarbenen Revolver bei sich hatte.
Sie reagierten schnell und richtig, brachten sich in einem anderen Raum in Sicherheit und alarmierten die Polizei. Die Beamten sperrten das Gebäude ab, sicherten das umliegende Gelände und sperrten die Donaustraße. Spezialeinsatzkräfte (SEK) der Polizei Baden-Württemberg durchsuchten das Objekt, konnten den Mann dort allerdings nicht mehr finden.
Wie Polizeisprecher Wolfgang Jürgens mitteilt, kam die Polizei dem 28-Jährigen aufgrund von Zeugenhinweisen und eigenen Erkenntnissen auf die Spur.
Zeugen hatten eine markante Personenbeschreibung abgegeben, weitere Zeugen erinnerten sich, den 28-Jährigen ebenfalls in Ulm mit einer Pistole gesehen zu haben. Ermittlern war der 28-jährige aufgrund zahlreicher Delikte, überwiegend im Bereich der Eigentumskriminalität, bekannt. Aus diesem Grund wurde die Fahndung, die seit Donnerstagabend lief, auf den 28-Jährigen ausgerichtet.
Am gestrigen Freitag gegen 14:30 Uhr teilte ein Zeuge, dem der Wohnsitzlose in den vergangenen Wochen mehrfach aufgefallen war, der Polizei mit, dass er soeben in einem Gebäude in der Frauenstraße den Mann gesehen habe. Auch dieser Zeuge erkannte einen Zusammenhang mit dem Vorfall am Donnerstagabend. Kurz darauf nahm die Polizei den 28-Jährigen fest.
Bei ihm wurde sowohl die Kleidung aufgefunden, die er laut Zeugen am Donnerstagabend getragen haben soll, als auch die Spielzeugpistole. Er räumte auch ein, mit der Pistole am Donnerstag unterwegs und in dem Gebäude in der Donaustraße gewesen zu sein. An Einzelheiten wollte er sich aufgrund seiner Trunkenheit zur Tatzeit nicht erinnern können.
Die Polizei ermittelt jetzt gegen den Mann wegen Bedrohung. Ihn erwartet eine Strafanzeige. Die Beamten prüfen auch, ob der Festgenommene in ärztlicher Obhut untergebracht werden kann.
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