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Rockergruppe Mongols MC Bremen nach zahlreichen SEK Einsätzen verboten

Samstag, 21. Mai 2011
Lesezeit: 2 Min
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SEK Beamte verhaften Mitglieder der Mongols | Foto: Videoprint

Bremen – Der Senator für Inneres und Sport hat gestern (20.05.2011) den Verein „Mongols MC Bremen“ verboten. Dem Verein ist jede Tätigkeit und die Bildung einer Ersatzorganisation untersagt, ebenso dürfen seine Kennzeichen weder verbreitet, noch öffentlich oder in einer Versammlung verwendet werden.

Kurz nach dem Verbot stürmten am Fraitag (20.05.2011) Polizeibeamte eines Spezialeinsatzkommando (SEK) die Vereinsräume am Grünenweg in Bremen. Die SEK Beamten durchsuchten die Räumlichkeiten, beschlagnahmten das vorhandene Vermögen und stellten den anwesenden acht Vereinsmitglieder die Verbotsverfügung zu.

Ein Verein kann verboten werden, wenn sein Zweck oder seine Tätigkeit den Strafgesetzen zuwider laufen.

Auszug aus dem Vereinsgesetz:

§ 3 Verbot

(1) Ein Verein darf erst dann als verboten (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes) behandelt werden, wenn durch Verfügung der Verbotsbehörde festgestellt ist, daß seine Zwecke oder seine Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder daß er sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet; in der Verfügung ist die Auflösung des Vereins anzuordnen (Verbot). Mit dem Verbot ist in der Regel die Beschlagnahme und die Einziehung
1.     des Vereinsvermögens,
2.     von Forderungen Dritter, soweit die Einziehung in § 12 Abs. 1 vorgesehen ist, und
3.     von Sachen Dritter, soweit der Berechtigte durch die Überlassung der Sachen an den Verein dessen verfassungswidrige Bestrebungen vorsätzlich gefördert hat oder die Sachen zur Förderung dieser Bestrebungen bestimmt sind, zu verbinden.


In der Verbotsverfügung wird festgestellt, dass bei dem Mongols MC Bremen beides zutrifft. In der Begründung heißt es, dass der angebliche Zweck des Vereins (MC = Motorrad Club) offensichtlich nicht der wahre Grund ist. Wie die Polizei bei zahlreichen Überprüfungen feststellte, hat überhaupt nur ein einziges Mitglied einen Motorradführerschein, manche andere überhaupt keine Fahrerlaubnis.
Nach Ansicht der Verbotsbehörde besteht der Zweck des Vereins darin Straftaten zu begehen. Darüber hinaus sind führende Mitglieder des Vereins „Mongols MC Bremen“ einschließlich des Anführers („Präsidenten“), sowie seiner engeren Unterstützer („Supporter“) bereits als hochgradig kriminell und gewaltbereit in Erscheinung getreten. Es sind zahlreiche Verurteilungen, teilweise zu mehrjährigen Freiheitsstrafen erfolgt.

Immer wieder kam es in Bremen zu schweren Straftaten durch die Mongols MC. Ziel waren meist immer die verfeindeten Rockergruppen Hells Angels und Red Devils. Zuletzt kam es am 07.05.2011 und 13.05.2011 in der Bremer Innenstadt zu schweren Auseinandersetzungen zwischen den Rockergruppen. Dabei forderten die Spezialkräfte der Polizei Bremen, auch weitere Spezialeinsatzkommandos (SEK) aus anderen Bundesländern zur Unterstützung an.

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Weitere Informationen, Hintergrundberichte und Videobeiträge zu den Mongols MC gibt es bei Radiobremen.de
Quelle Video: via YouTube | Aufnahme RadioBremen TV | buten un binnen Magazin | Freitag, 20. Mai 2011

Schlagwörter: Hells AngelsMongols MCRed DevilsRockerSEK BremenVereinsverbot
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