Frankfurt am Main/Kreis Mettmann – Großer Erfolg für Beamte des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main. Die Beamten haben in der vergangenen Woche zwei britische Staatsangehörige in Heiligenhaus/Kreis Mettmann (NRW) vorläufig festgenommen.
Die beiden 28 und 45 Jahre alten Männer waren gerade dabei, 22 Fässer mit insgesamt 450 Kilogramm des Wirkstoffs Ketamin in einer Lagerhalle abzuladen, als die Festnahmen erfolgten.
Ketamin unterliegt als Arzneimittel den Bestimmungen des deutschen Arzneimittelgesetzes. Aufgrund seiner bewusstseinsverändernden Wirkung wird Ketamin zunehmend missbräuchlich als Rauschmittel verwendet. Auf dem Schwarzmarkt und der Konsumentenebene wären mit dieser Menge mehrere Millionen Euro zu erzielen gewesen.
Erst in der vergangenen Woche wurde eine 21-jährige britische Studentin nach dem Konsum von Ketamin tot in ihrer Badewanne aufgefunden.
„Hier scheint eine neue Partydroge auf dem Vormarsch zu sein, deren Gefährlichkeit von den Konsumenten einfach unterschätzt wird. Bereits im vergangenen Jahr haben wir 300 Kilogramm dieses Mittels beschlagnahmt“, so Hans-Jürgen Schmidt, Sprecher der Frankfurter Zollfahndung.
Das Ketamin war Mitte Mai durch Zollbeamte am Frankfurter Flughafen entdeckt worden. Den Beamten erschien die aus Indien stammende Lieferung suspekt, woraufhin sie die Zollfahndung verständigten.
Die Ermittlungen der Frankfurter Fahnder führten schließlich zu beiden britischen Verdächtigen.
Der gewerbsmäßige Handel mit bedenklichen Arzneimitteln (als solches ist Ketamin anzusehen) entgegen einer Vorschrift kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren bestraft werden.
Zusatzinformation zu Ketamin
Ketamin ist ein verschreibungspflichtiger Stoff, der in der Medizin zu Narkosezwecken und Schmerzbehandlung eingesetzt wird. Charakteristisch für seine Wirkung ist die Erzeugung von Schlaf und Schmerzfreiheit. In der Tiermedizin, vor allem bei Pferden, wird Ketamin als Narkotikum eingesetzt.
Missbräuchlich wird Ketamin als weißes Pulver vertrieben und als Rauschmittel verwendet, vorwiegend in der Technoszene, hier bekannt als „“K“, „Kate“, „Special K“ oder „Vitamin K“. Die Einnahme erfolgt üblicherweise nasal, ähnlich der Kokainanwendung und führt zu Halluzinationen.
Der sogenannte „Kick“ hält nur einige Sekunden an und endet oft in schrecklichen Horrorvisionen bis hin zu Lähmungserscheinungen. Kombiniert mit Alkohol und anderen Drogen kann es zu erheblichen Wechselwirkungen führen, die im Extremfall tödlich sein können.
Eine längerfristige Anwendung führt zu Dauerschäden u.a. der Blase und Niere.
Quelle und Foto: Zoll.de | 03.06.2011