Schwäbisch Gmünd – Am heutigen Sonntagmorgen (29.01.2012) unterstützte das Spezialeinsatzkommando (SEK) Baden-Württemberg die Schwäbisch Gmünder Polizei bei der Festnahme eines 24-jährigen Anwohners in der Klarenbergstraße. 2 ½ Stunden nach dem ersten Eintreffen der Polizei an der Wohnung erfolgte der Zugriff durch das SEK. Der Festgenommene erlitt dabei leichte Verletzungen, Polizeibeamte oder andere Personen kamen nicht zu Schaden.
Eine Streife des Gmünder Polizeireviers klingelte am Sonntagmorgen, gegen 07:20 Uhr an der Sprechanlage der Zugangstür zu einem Mehrfamilienhaus. Die Polizei hatte den Auftrag einen Vorführbefehl1 zu vollstrecken. Der in der Wohnung mitanwesende Vater des Gesuchten ließ die Polizei ein, worauf sich sein Sohn ein Messer an den Bauch hielt, sich ans Fenster der Wohnung im zweiten Obergeschoss stellte und drohte aus etwa sechs bis sieben Metern Höhe hinunterzuspringen. Um den angekündigten Suizid zu verhindern, verließ die Polizei die Wohnung und nahm die Verhandlungen mit dem Mann auf. Auf seine Forderung hin, wurde auch sein Rechtsanwalt vor Ort in diese Verhandlungen einbezogen.
Die Gmünder Polizei alarmierte das Spezialeinsatzkommando um auch einen Zugriff möglich zu machen, wenn der 24-jährige nicht selbständig von seinem Vorhaben zurücktritt. Nach wie vor war auch der Vater in der Wohnung geblieben.
Inzwischen war die Schwäbisch Gmünder Feuerwehr alarmiert worden, die sich mit Drehleiter und Sprungtuch bereithielt. Auch ein Rettungswagen und ein Notarzt befanden sich vorsorglich vor Ort.
Nachdem die Verhandlungen kein Ergebnis zeitigten, griff das SEK in einem günstigen Moment zu und nahm den 24-Jährigen fest. Bei der Festnahme wurde der Mann leicht verletzt, weshalb er anschließend zur Behandlung in die Stauferklinik eingeliefert wurde. Beim Transport aus der Wohnung zum Rettungswagen beleidigte der Festgenommene die anwesenden Polizeibeamten bereits wieder von der Transportliege herab.
Derzeit wird noch geprüft, ob der Festgenommene nach Abschluss der ärztlichen Behandlung direkt in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert oder zunächst einer psychiatrischen Behandlung unterzogen wird.
1Der 24-jährige Mann war von einem Gericht zu einer zweimonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden und hatte in der Folge eine gerichtliche Ladung bekommen, die Strafe in einer Justizvollzugsanstalt anzutreten. Dieser Ladung war der Verurteilte nicht nachgekommen, weshalb die Polizei per Vorführbefehl den Auftrag bekommen hatte, den Verurteilten in die JVA zu überstellen.