Rosenheim | Wie das Landeskriminalamt der Polizei Bayern heute mitteilte, wurde bereits in der vergangenen Woche am Mittwoch und Donnerstag, sieben Wohnungen in den Landkreisen Rosenheim, Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen und München durchsucht. „Zwei der zu durchsuchenden Wohnanwesen waren so weiträumig, dass die Durchsuchung zwei Tage in Anspruch nahm“, teilte ein Sprecher des LKA mit.
Unter Federführung der Staatsanwaltschaft Traunstein durchsuchten die Ermittler des Bayerischen Landeskriminalamtes (LKA) mit Unterstützung von Spezialkräften die Objekte.
Diese konzertierte Aktion richtete sich insgesamt gegen sechs männliche Personen, wovon fünf vorläufig festgenommen wurden. Nach Angaben des LKA sind alle sechs Personen deutsche Staatsbürger, im Alter zwischen 27 und 76 Jahren und in den genannten Landkreisen wohnhaft.
Mehr als ein Dutzend Waffen sichergestellt
Hintergrund dieser Aktion sind Erkenntnisse aus gemeinsamen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Traunstein und des LKA. Gegenstand der Ermittlungen ist der Handel mit illegalen Waffen, Kriegswaffen und Munition.
An illegalen Waffen wurde sichergestellt:
- Zwei Sturmgewehre vom Typ Kalaschnikow,
- eine Maschinenpistole vom Typ Steyr Daimler-Puch,
- drei Langwaffen,
- acht Pistolen,
- ein Revolver,
- sowie mehrere tausend Schuss Munition.
Die im Verlauf des Einsatzes vorläufig festgenommen Personen wurden am 28.01.2016 dem Ermittlungsrichter beim Landgericht Rosenheim vorgeführt, der gegen drei der Beschuldigten Haftbefehl erließ. Diese drei Personen im Alter von 31, 51 und 53 Jahren befinden sich mittlerweile in Untersuchungshaft in verschiedenen Justizvollzugsanstalten, zwei Personen wurden zwischenzeitlich wieder auf freien Fuß gesetzt.
Neben den illegalen Waffen wurden auch noch zahlreiche legale Waffen und Munition aufgefunden. Da für diese Waffen eine Erlaubnis vorgelegt werden konnte, kann wegen deren Besitz strafrechtlich kein Vorwurf erhoben werden. Die legalen Waffen und Munition werden nach Sichtung und Prüfung durch das LKA der Waffenbehörde beim zuständigen Landratsamt übergeben.