Rugendorf/Wartenfels – Nach einer Detonation in einem Wohnhaus in Losau starb am vergangenen Sonntagnachmittag (23.10.2011) ein 23-jähriger Hausbewohner.
Gegen 12:30 Uhr kam es in einem Zimmer eines Einfamilienhauses am Ortsrand von Losau aus bislang nicht geklärten Gründen zu einer Detonation. Hierdurch wurde der 23-jährige Bewohner des Hauses schwerst verletzt. Er hielt sich zu diesem Zeitpunkt alleine in seinem Zimmer auf. Trotz aller Bemühungen eines Notarztteams erlag der junge Mann noch vor Ort seinen Verletzungen. Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft Bayreuth haben die Ermittlungen aufgenommen. Mit Unterstützung durch Beamte der Technischen Sondergruppe (TSG) des Bayerischen Landeskriminalamtes (LKA) und des Sachgebiets für Sprengstoffdelikte im Landeskriminalamt prüfen sie derzeit die Umstände, wie es zu der folgenschweren Detonation kommen konnte.
Im Zuge der Explosion kam es weiterhin am Sonntag gegen 20 Uhr in Wartenfels zur vorläufigen Festnahme eines 31-jährigen Bekannten des Getöteten. Da vermutet wurde, dass dieser ebenfalls im Besitz von Waffen oder Sprengstoff sein könnte, übernahm ein Spezialeinsatzkommando (SEK) diesen Zugriff. Die SEK-Beamten stürmten in Wartenfels eine Gaststätte und nahmen den jungen Mann widerstandslos fest.
Im Anschluss erfolgte eine Durchsuchung seiner Wohnung. Der Verdacht hat sich nicht besätigt, der Mann befindet sich mittlerweile wieder auf freiem Fuß.
Die in der Wohnung des ums Leben Gekommenen aufgefundenen Gegenstände lassen nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen darauf schließen, dass es sich bei ihm um einen nicht organisierten Sympathisanten der regionalen rechten Szene handelt. Warum es zur Detonation kam, ist weiterhin ungeklärt. Eine gemeinsame Ermittlungsgruppe der Kriminalpolizei Bayreuth und des Landeskriminalamtes Bayern prüfen hier unter Leitung der Staatsanwaltschaft Bayreuth derzeit verschiedenen Möglichkeiten.
Dieser Fall verdeutlicht erneut, welche Auswirkungen ein nachlässiger Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen haben kann. Polizei und Staatsanwaltschaft warnen deshalb ausdrücklich vor den Gefahren beim Hantieren mit derartigen Gegenständen.