]Gegenüber den Einsatzkräften zeigte sich der Mann zunächst kooperativ, zügte beim Packen seiner Gegenstände jedoch plötzlich eine Rasierklinge und fügte sich oberflächliche Schnittverletzungen zu. Im weiteren Verlauf hielt sich der 24-Jährige die Klinge an den Hals und drohte sich umzubringen. Die Polizisten zogen sich zunächst zurück und versuchten, den Mann mit Gesprächen zum Aufgeben zu bewegen.
Zugriff mit vierbeinigen Kollgen des SEK
Parallel zu den Verhandlungen wurde ein Spezialeinsatzkommando (SEK) angefordert. Trotz Gesprächen ließ sich der Syrier nicht von seinem Vorhaben abbringen, so dass ein Polizeihund des SEKs den 24-Jährigen „überwältigte“, ohne ihm weitere Verletzungen zuzufügen.
Die selbst beigebrachten Verletzungen wurden in einem Krankenhaus behandelt und anschließend erfolgte die Unterbringung in einer psychiatrischen Abteilung eines Klinikums.
Hintergrundinformationen: „Besondere Ausbildung der SEK-Diensthunde“
Nicht nur die zweibeinigen Polizisten brauchen eine gute und fundierte Ausbildung, sondern auch der Vierbeiner, um seine Aufgaben erledigen zu können. Deshalb tritt er bereits im zarten Alter von einigen Monaten bei der Polizei ein und beginnt, betreut von seinem Hundeführer, zu lernen, was ein guter Polizeihund können muss. Dieses Training dauert viele Jahre und ist besonders bei den Spezialeinheiten der Polizei noch umfangreicher.
Die Aufgaben und Ausbildung eines SEK-Hundes gehen dabei weit über die der “normalen” Polizeihunde hinaus. Auch der Vierbeiner muss z.B. lernen in einem Hubschrauber mitzufliegen oder abgeseilt zu werden. Besonders auch bei Zugriffen muss das Tier agil, stressresistent und eine niedrige Reizschwelle haben, da sie oftmals die Ersten sind, die ein Objekt betreten. Angst kennen die Tiere dabei nicht. Sie machen das was ihr Herrchen sagt, wenn wie in Asbach, auch mit tragischem Ausgang.
Die Tiere brauchen eine starke und konsequente Führung und sind für Privatpersonen die sich einen Hund anschaffen wollen nicht geeignet. Über die genaue Rasse und Ausbildung schweigen sich die meisten Spezialeinheiten bewusst aus, damit das polizeiliche Gegenüber nicht zu viele Informationen und Besonderheiten zur Option “Hund” sammeln kann, welche einen Einsatz gefährden könnten. Wie die eigenen Namen, werden auch die der Vierbeiner geheim gehalten, damit potenzielle Täter das Tier bei Einsätzen nicht ablenken oder bei privaten “Gassi-Runden” des Hundeführers Rückschlüsse führen können. Im Bereich der organisierten Kriminalität versuchen Täter immer häufiger intensiv an Details zur Ausrüstung, Vorgehensweise und persönlichen Daten der Spezialeinsatzkommandos zu kommen.
Auch wenn ein „Polizei- / SEK-Hund“ offiziell als “Einsatzmittel” gilt, so kann man ihn nach Dienstende nicht einfach in den Waffenschrank einschließen und nach Hause zur Familie fahren. Der Hundeführer kümmert sich auch in seiner Freizeit intensiv um seinen “Partner” der einen besonders hohen Spieltrieb hat, der bei Wind und Wetter gefordert werden möchte und ebenso bei der privaten Urlaubsplanung bedacht werden muss. Wie sein Herrchen muss sich auch der Hund einmal im Jahr einer taktischen und gesundheitlichen Überprüfung unterziehen.
Keine “Pensionsansprüche” für Diensthunde
Nach sieben bis neun Jahren erreichen die Hunde ihr “Pensionsalter” und scheiden aus dem aktiven SEK-Dienst aus. Dabei verbleiben sie fast immer privat bei ihrem Hundeführer, der oftmals weiter in der Einheit tätig ist und sich schon um Nachwuchs gekümmert hat. Sämtliche finanziellen Belastungen wie Futter, Hundesteuer und Versicherung gehen ohne Ausgleich zum Hundeführer über. Wie auch die viel zu geringe Gefahrenzulage – je nach Bundesland zwischen 156 – 300€ – für SEK Angehörige, haben auch dieses so manche Dienstherren und Innenminister bis dato leider nicht verstanden.