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Home SEK - Einsätze Berlin

Großrazzia durch GSG 9 bei Rockergruppierungen

Mittwoch, 3. Juli 2013
Lesezeit: 2 Min
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Die Verbotsverfügung wurde heute (03.07.2013) morgen zugestellt. Seit 6.00 Uhr laufen vornehmlich in den Ländern Brandenburg und Sachsen, aber auch in Berlin, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen gegen Mitglieder des „Regionalverbandes“.

An dem derzeit laufenden Großeinsatz der Polizei sind allein im Land Brandenburg mehr als 650 Beamte beteiligt, darunter Kräfte der Bundespolizei einschließlich GSG 9, Spezialeinsatzkommandos (SEK) und Beamte des Landes Berlin. Im Rahmen der Umsetzung der Verbotsmaßnahmen werden vorrangig in Brandenburg und Berlin mehr als 60 Objekte derzeit durchsucht.

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Die Verbotsverfügung des Bundesministeriums des Innern stellt fest, dass Zweck und Tätigkeit des „Regionalverbands“ mit seinen Teilorganisationen „Gremium MC Dresden“, „Gremium MC Chemnitz“, „Gremium MC Plauen“, „Gremium MC Nomads Eastside“ und „Härte Plauen“ den Strafgesetzen zuwider laufen. Strukturen und Aktivitäten des Vereins sind auf die gewalttätige Gebiets- und Machtentfaltung mit dem Ziel der Begehung von Straftaten in seinem Einflussgebiet vor allem in Sachsen und Brandenburg ausgerichtet.

Von dem Verein geht eine schwerwiegende Gefährdung für individuelle Rechtsgüter und die Allgemeinheit aus, wie eine Vielzahl von aus dem Verein heraus begangenen Delikten belegt. Seine strafgesetzwidrige Prägung ergibt sich insbesondere aus einem gewalttätigen Racheakt gegenüber dem rivalisierenden „Hells Angels MC“, der vom „Regionalverband“ geplant, veranlasst und durchgeführt wurde. Dieser führte zu einem gemeinschaftlich aus dem Verein heraus begangenen versuchten Tötungsdelikt zum Nachteil eines unbeteiligten Jugendlichen am 31. Dezember 2011 in Königs Wusterhausen, Brandenburg.

Der Bundesinnenminister, der Staatsminister des Innern des Freistaats Sachsen und der Innenminister des Landes Brandenburg haben sich daher entschlossen, gemeinsam mit den Mitteln des Vereinsrechts gegen den „Regionalverband Gremium MC Sachsen“ vorzugehen. Weitere Informationen zu den Hintergründen und zu dem Vollzug der derzeit laufenden Maßnahmen werden die drei Minister gemeinsam im weiteren Verlauf des Tages bekannt geben.

Brandenburg verbietet „Hells Angels MC Oder City“ und Supporterorganisation „Oder City Kurmark“.
Beim „Hells Angels MC Oder City“ handelt es sich um ein „Charter“ der „Hells Angels“-Bewegung, der weltweit nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden etwa 5.000 Mitglieder angehören. Der „Hells Angels MC Oder City“ wurde offiziell am 3. Oktober 2011 gegründet. Die Supportergruppierung „Oder City Kurmark“ ist als Teilorganisation des „Hells Angels MC Oder City“ ebenfalls von den Verbotsmaßnahmen betroffen. Dem „Hells Angels MC Oder City“ werden 10 und der „Oder City Kurmark“ 21 namentlich bekannte Personen zugerechnet. Zuletzt hatte Brandenburg im Jahr 2009 den Rockerverein „Chicanos MC Barnim“ in Eberswalde verboten.

Schlagwörter: BundesinnenministerDr. Hans-Peter FriedrichGSG 9Hells AngelsSEK BerlinSEK BrandenburgSEK Sachsen
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