Nach der erfolgreichen Beschwerde der Staatsanwaltschaft Berlin gegen die zunächst erfolgte Haftverschonung eines Mitglieds des inzwischen verbotenen Rockerclubs „Hells Angels MC Berlin City“ wurde der 28-jährige Beschuldigte in der vergangenen Nacht von Beamten des Spezialeinsatzkommandos (SEK) verhaftet.
Ihm wird vorgeworfen, am frühen Morgen des 8. Juli 2012 in der Genter Straße gemeinsam mit weiteren Personen einen Mann unter Einsatz eines Schlagrings geschlagen sowie getreten und dabei erheblich verletzt zu haben. Der Beschuldigte und ein Mittäter waren bereits am 9. Juli 2012 dem Haftrichter beim Amtsgericht Tiergarten vorgeführt worden, der gegen sie Haftbefehle wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung erlassen, sie jedoch gegen Auflagen vom Vollzug der Untersuchungshaft verschont hatte. Hiergegen hatte die Staatsanwaltschaft Berlin hinsichtlich des nunmehr festgenommenen Beschuldigten Beschwerde eingelegt, da sie in Hinblick auf frühere Verurteilungen des Beschuldigten wegen Gewaltdelikten und seine Einbindung in das Rockermilieu die Haftgründe der Flucht- und Wiederholungsgefahr als gegeben und Meldeauflagen als nicht ausreichend ansah.
Das Amtsgericht Tiergarten folgte nunmehr dieser Argumentation und revidierte seine frühere Entscheidung.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Berlin – Task Force „Rocker“ – und des zuständigen Fachkommissariats des Landeskriminalamts dauern an.