„Durch die enge Zusammenarbeit mit der Polizei in Berlin und in Bremen gelang dann die Festnahme des Duos“, wie ein Polizeisprecher gegenüber SEK-Einsatz.de mitteilte.
Den beiden Tätern wird vorgeworfen, sich immer wieder als „Polizeibeamte“ ausgegeben zu haben, um besonders ältere Menschen in ihren Wohnungen auszurauben.
Die Staatsanwaltschaft Köln spricht von einer regelrechten Spezialisierung der beiden gewaltbereiten Beschuldigten.
Mit dem „Trick“ als Polizeibeamte, gelangten die Männer in die Wohnungen der Senioren und wendeten auch Gewalt an, um Bargeld oder Schmuck zu erbeuten.
Täter schlagen fast täglich zu
Aufgrund einer ganzen Reihe von Straftaten der Männer im Kölner Stadtgebiet hatte die Polizei Köln eine gezielte Fahndung veranlasst.
In Köln waren die Beiden am Donnerstag, 24. Juli, in unterschiedlichen Stadtteilen unterwegs. In vier Fällen konnten die Senioren die beiden Betrüger abwehren, ein Kölner (88) wurde in seiner Wohnung in Longerich gewaltsam ausgeraubt.
Am nächsten Tag (25. Juli) reisten die beiden nach Düsseldorf. Hier konnte ihnen ein vollendeter Trickdiebstahl mit derselben Masche nachgewiesen werden.
Wieder nur einen Tag später, am Samstag (26. Juli), schlugen die Täter erneut in Köln zu. Mit falschem Polizeiausweis und dreistem Auftreten verschafften sie sich gewaltsam Zutritt zur Wohnung eines Ehepaares im Alter von 76 und 80 Jahren in Riehl. Unter Anwendung von Gewalt zwangen sie den 76-Jährigen zur Herausgabe von Schmuck und durchsuchten die Wohnung. Mit ihrer Beute flüchtete das Duo.
Festnahme durch SEK und Haftbefehl
Nach bisherigen Ermittlungen der Kriminalpolizei können den Trickdieben in Berlin eine Tat am Freitag, 14. März und eine am Dienstag, 24. Juni zugeordnet werden.
Die Männer wurden am Bremer Hauptbahnhof durch die SEK-Beamten festgenommen. Gegen die beiden Festgenommenen liegt bereits jeweils ein Haftbefehl des Amtsgerichts Köln vor, der heute in Bremen verkündet wird.
Lassen Sie keine Fremden in die Wohnung!
Fordern Sie von Amtspersonen immer den Dienstausweis und prüfen Sie ihn sorgfältig (nach Druck, Foto und Stempel). Sorgen Sie dazu für gute Beleuchtung und benutzen Sie, wenn nötig, eine Sehhilfe. Rufen Sie beim geringsten Zweifel bei der Behörde an, auch über den Notruf der Polizei. Suchen Sie dazu die Telefonnummer selbst heraus und ziehen Sie telefonisch eine Nachbarin oder einen Nachbarn hinzu.
Sehen Sie sich Besucher vor dem Öffnen durch den Türspion oder mit einem Blick aus dem Fenster an und machen Sie von Ihrer Türsprechanlage Gebrauch.
Öffnen Sie die Wohnungstür niemals sofort – legen Sie immer Sperrbügel oder Sicherheitskette an.
Ziehen Sie telefonisch eine Nachbarin oder einen Nachbarn hinzu, wenn unbekannte Besucher vor der Tür stehen, oder bestellen Sie die Besucher zu einem späteren Termin, wenn eine Vertrauensperson anwesend ist.
Überlegen Sie bei angeblicher hilfebedürftiger Lage von Fremden an der Tür (Beispiel: Bitte um Schreibzeug oder um ein Glas Wasser): Woher sollte der Nachbar die Besucher wirklich kennen? Warum wenden sich die Besucher im Notfall nicht an eine Apotheke, eine Gaststätte oder ein Geschäft, sondern an eine (abgelegene) Privatwohnung?
Machen Sie bei hilfebedürftiger Lage von Fremden an der Tür das Angebot, selbst nach Hilfe zu telefonieren oder das Gewünschte (Schreibzeug, Glas Wasser etc.) hinauszureichen, und halten Sie dabei die Tür geschlossen.
Lassen Sie Handwerker nur dann herein, wenn Sie sie selbst bestellt haben oder wenn sie von der Hausverwaltung angekündigt worden sind.
Nehmen Sie nichts für Nachbarn ohne deren Ankündigung oder Auftrag entgegen.
Wehren Sie sich gegen zudringliche Besucher notfalls auch energisch. Sprechen Sie sie laut an und rufen Sie um Hilfe.
Pflegen Sie Kontakt zu älteren Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern. Machen Sie ihnen das Angebot, bei fremden Besuchern an der Wohnungstür zur Sicherheit hinzuzukommen, und übergeben Sie für solche Fälle die eigene Telefonnummer.[/box]