Hannover – Einsatzkräfte des Hauptzollamts Hannover haben Freitagabend mit Unterstützung der Polizei in der Hannoveraner Innenstadt mehrere gastronomische Betriebe kontrolliert. Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz gestattet den Zollbehörden das Betreten der Geschäftsräume der Arbeitgeber während der Öffnungszeiten, um dort tätige Arbeitnehmer nach ihren Beschäftigungsverhältnissen zu befragen. In der mehrstündigen Aktion, die bis gegen 2:00 Uhr dauerte, wurden 31 Personen zu ihrem Arbeitsverhältnis befragt. Dabei ergaben sich folgende Verdachtsmomente: in sechs Fällen der Verdacht des Leistungsbetruges, in acht Fällen der Verdacht der Nichtanmeldung bzw. unzutreffenden Anmeldung zur Sozialversicherung durch den Arbeitgeber, in einem Fall der Verdacht, dass der gesetzliche Mindestlohn nicht gezahlt wird, in einem Fall der Verdacht der illegalen Arbeitnehmerüberlassung, in einem Fall der Verdacht der Scheinselbstständigkeit, in einem Fall der Verdacht der Beschäftigung ohne Aufenthaltserlaubnis.
Hervorzuheben ist laut Polizei, dass die gesamte Kontrollaktion in allen geprüften Betrieben in einer ausgesprochen friedlichen Atmosphäre verlaufen ist.
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