Berlin – Nach eingehender Prüfung der Vorschläge der so genannten „Werthebach-Kommission”, die eine Fusion von Bundespolizei und Bundeskriminalamt vorsehen, hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Bundesinnenminister Thomas de Maizière aufgefordert, die Pläne zu begraben und die Diskussion zu beenden.
Auf einer Pressekonferenz am Donnerstag, 3. Februar 2011 in Berlin, an der auch die Vorsitzenden der GdP-Bezirke Bundeskriminalamt, Jürgen Vorbeck und Bundespolizei, Josef Scheuring, teilnahmen, betonte der GdP-Bundesvorsitzende Bernhard Witthaut: „Die sachlichen Einwände von Sicherheitsexperten, Personalvertretungen, Landesinnenministern und ehemaligen BKA-Präsidenten darf der Bundesinnenminister nicht einfach vom Tisch wischen.”
Withaut weiter: “Die funktionierende Sicherheitsarchitektur unseres Landes darf nicht durch einen Machtkampf zwischen dem Bundesinnenminister und dem amtierenden BKA-Präsidenten aufs Spiel gesetzt werden, insbesondere nicht in einer Zeit in der die Sicherheitslage den vollen Einsatz und die volle Konzentration aller Polizeibeschäftigten erfordert.”
Das Vorhaben des Bundesinnenministers, so Witthaut weiter, rufe erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken hervor. „Die Mütter und Väter unserer Verfassung hatten aufgrund der geschichtlichen Erfahrungen keine zentrale Polizeigewalt im Sinn. Aus diesem und anderen guten Gründen ist Polizei Ländersache. Eine derart mächtige Behörde auf Bundesebene hätte gegen so viele mentale und sachliche Schwierigkeiten anzukämpfen, das ihre Effizienz schon im Vorhinein fraglich erscheint.”
Sowohl die Bestandsaufnahmen als auch die Schlussfolgerungen der Werthebach-Kommission seien höchst umstritten. Witthaut: „Ein Sicherheitsgewinn ist nicht absehbar.” Zudem seien 50.000 Beschäftigte der Polizei, die von einer solchen Fusion unmittelbar betroffen seien, völlig überrascht worden. Witthaut: „Das führt zu Irritationen und Diskussionen, die wir uns zur Zeit überhaupt nicht leisten können.”
Kernkompetenzen nicht gestärkt
Kritisiert wird auch das Vorgehen der Kommission. GdP-Chef Witthaut: „Die Kommission erklärt, dass sie sich bei Ihrem Vorgehen auf einen Auftrag bezieht, der sich aus dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP vom 29. Oktober 2009, ableiten lässt. Aus unserer Sicht stellt die von der Kommission zitierte Fußnote eine Verkürzung der Koalitionsvereinbarung dar. Nicht zu erkennen ist, aus welchen Motiven diese Verkürzung erfolgte. Leider wird dem Gedanken der Stärkung von Kernkompetenzen der zu betrachtenden Organisationen nicht umfassend nachgegangen.”
Evaluation unvollständig
Einwände formuliert die GdP auch zum methodischen Vorgehen der Kommission. Witthaut: „Die Kommission hat keine vollständige Evaluation vorgenommen. Die vorgenommene Schnittstellendefinition ist nicht verständlich. Echte Schnittstellen wurden nicht untersucht.” Auch werde nicht belegt, welche Synergien eintreten. Witthaut: „Hier werden häufig nur Behauptungen aufgestellt.”
Weiterhin verzichte die Kommission auf die Betrachtung der Auswirkungen auf die bestehende Sicherheitsarchitektur zwischen dem Bund und den Ländern.
Internationale Perspektive fehlt
Neue Kriminalitätsentwicklungen seien gar nicht betrachtet worden. Hinweise auf z.B. IT-Sicherheit, Cybercrime oder andere Formen der Organisierten Kriminalität fehlten völlig.
Witthaut: „Ein besonderes Defizit der Kommissionsarbeit liegt darin, dass die internationale Perspektive überhaupt nicht eingenommen und deren unmittelbarer Einfluss auf aufbau- und ablauforganisatorische Erfordernisse bewertet werden.”
Idealvorstellungen nicht formuliert
Die Kommission behaupte in ihrem Bericht ferner, dass Aufgabenfelder und Tätigkeiten von Bundeskriminalamt, Bundespolizei und Zollverwaltung unstreitig vielfach nicht mehr einem Ideal entsprechen. Witthaut: „Leider beschreibt die Kommission ihre Idealvorstellungen nicht, so dass eine Ableitung der Beweggründe für den Organisationsvorschlag nicht möglich ist.”
Unverständlich sei auch die Behauptung der Kommission, die Machtbalance zwischen den Polizeibehörden der Länder und den Sonderpolizeien des Bundes habe sich verschoben. Begründet werde dies mit der Endbearbeitung der Schleuserkriminalität durch die Bundespolizei. Witthaut: „Wir können nicht sehen, warum hierdurch die Machtbalance bedeutsam in die Schieflage gekommen sein soll. Zudem soll nach dem Organisationsvorschlag der Kommission die Zuständigkeit weiterhin bei einer Sonderpolizei des Bundes liegen.”
Weder Abstriche noch Verselbständigung
Der GdP erschließt sich nicht, warum die organisatorischen Überlegungen der Kommission zur Reduzierung der Schnittstellen zwischen den Sonderpolizeien des Bundes auch die gesetzlichen Zuständigkeiten der Länder tangieren sollen, da es eine abgeschlossene örtliche und sachliche Zuständigkeit für die Polizeien des Bundes gibt.
Witthaut: „Die Kommission beklagt, dass das BKA als Zentralstelle der deutschen Polizei unter der fortschreitenden Verselbständigung der anderen Sicherheitsbehörden des Bundes in der Kriminalitätsbekämpfung leiden wird. Die GdP sieht weder die Zentralstellenfunktion des BKA gefährdet, zumal es diese für die Ermittlungstätigkeit nicht hat, noch erkennt sie eine fortschreitende Verselbständigung der Bundespolizei, die hier dem Kontext nach nur gemeint sein kann. Würde man eine fortschreitende Verselbständigung unterstellen, so stellte sich die Frage, warum der zuständige Minister diesem nicht sofort durch Weisung entgegengetreten ist sondern so eine gravierende Umorganisation nötig erscheint.”
Wo die Kommission Abstriche an der Zentralstellenfunktion des BKA befürchtet, sieht sie andererseits die Gefahr einer Verselbstständigung der Bundespolizei in der Kriminalitätsbekämpfung.
Witthaut: „Damit unterstellt die Kommission mangelndes Eingreifen des Bundesinnenministers oder seiner zuständigen Staatssekretäre. Sollte der beschriebene Zustand bestehen, so stellt sich die Frage, warum die Instrumente der Dienst- und Fachaufsicht sowie das Weisungsrecht nicht genutzt worden sind. Die Kommission unterstellt damit einen Machtfaktor bei der Bundespolizei, den wir nicht sehen.”
Erhöhter Koordinierungs- und Kommunikationsbedarf
Nach den Vorstellungen der Kommission soll die neue Bundespolizei eine kriminal- und eine schutzpolizeiliche Komponente erhalten, die sich auch in der Grobskizze eines Organigramms wieder finden.
Dazu der GdP-Chef: „Damit würde die im Rahmen der Terrorbekämpfung gerade erst dem BKA zugewiesene gefahrenabwehrende Aufgabe entzogen und der Präventivpolizei zugewiesen. Zudem würde die Trennung zwischen Gefahrenabwehr und Strafverfolgung eine effektive Bearbeitung erschweren, da neue Schnittstellen entstünden und erhöhter Koordinierungs- und Kommunikationsbedarf entstehen würde. Eine weitere Hierarchieebene wäre die Folge.”
Chance für Bundesfinanzpolizei verpasst
Dagegen vermisst die Gewerkschaft der Polizei in den Sachverhalten und den Organisationsüberlegungen auch Aussagen zu den Auswirkungen auf die Länderpolizeien sowie zur Seesicherheit. Ebenso erscheint es der GdP nicht nachvollziehbar, warum in den Werthebach-Vorschlägen von der Schaffung einer Bundesfinanzpolizei abgesehen wird. Witthaut: „Das Verbleiben der operativen Einheiten des Zolls innerhalb der Zollverwaltung ist eine vertane Chance. Die Kommission entscheidet damit gegen eine wirksamere Bekämpfung von Schmuggel, Geldwäsche, Finanz-, Wirtschafts- und Betrugskriminalität sowie illegaler Beschäftigung.”
Verfassungsbeschwerde absehbar
Als gravierendsten Mangel des Berichts der Werthebach-Kommission wertet die Gewerkschaft der Polizei den „völlig unsensiblen Umgang mit der Verfassung.” Witthaut: „Nach dem Grundgesetz hat der Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in der Kriminalpolizei sowie die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes. Durch die Kompetenzerweiterung, die sich aus dem novellierten BKA-Gesetz ergibt, ist dem BKA zwar ein präventives Tätig werden im Inland zugewiesen worden, allerdings eben nur in den bekannten drei besonderen Fällen, nämlich: Wenn eine länderübergreifende Gefahr vorliegt, wenn eine Zuständigkeit einer Landespolizeibehörde noch nicht erkennbar ist und wenn die oberste Landesbehörde um das Tätig werden des BKA ersucht. Die Fusion von BKA und Bundespolizei würde aus zwei Behörden mit unterschiedlichen Aufgaben jedoch eine Behörde mit unter Umständen außerordentlich weitreichenden Kompetenzen machen.”
Im Übrigen bezweifelt die GdP, dass die Länder diesem Vorhaben zustimmen würden. Witthaut:” Wenn das BKA eine Säule in einer rund 50.000 Beschäftigte umfassenden Polizeibehörde des Bundes wäre, hätte diese Polizeibehörde sowohl die gesetzlich als auch die operativen Möglichkeiten, ohne wesentliche Unterstützung und damit Einbindung der Länderpolizeien aktiv zu werden.”
Der Weg nach Karlsruhe, so die GdP, sei damit vorgezeichnet.
Quelle: Gewerkschaft der Polizei