
Kassel/Leipzig – Am Mittwochabend (11.04.2012) hat das Spezialeinsatzkommando (SEK) Kassel gegen 21:30 Uhr den aus Sachsen stammenden Benjamin H. in einer Wohnung im Kasseler Stadtgebiet festgenommen. Der 23-Jährige wurde wegen Verdachts des Mordes von der Polizei und Staatsanwaltschaft Leipzig gesucht.
Dem Festgenommenen wird vorgeworfen, den 23-jährigen Jonathan H. in Leipzig vorsätzlich getötet zu haben.
Am 06.11.2011 fand ein Spaziergänger im Uferbereich zwischen dem Palmgartenwehr und der Zeppelinbrücke in Leipzig die Überreste eines Menschen.
Die Staatsanwaltschaft Leipzig leitete ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Mordes ein. Die Polizeidirektion Leipzig richtete daraufhin eine erweiterte Mordkommission mit 30 Polizeibeamten ein.
Mit Bekanntwerden der Identität des Opfers schlossen sich weitere zahlreiche intensive Ermittlungen an. Eine Spur führte zu einem Mann, der zum engeren Umfeld des Jonathan H. gehörte. Es handelte sich um den 23-jährigen Benjamin H., der zuvor auch in Leipzig wohnhaft war. Seit Ende 2011 war dieser jedoch abgetaucht.
Auch die kriminaltechnischen und rechtsmedizinischen Ergebnisse erhärteten den Verdacht gegen den Beschuldigten.
Am 24.02.2012 wurde Haftbefehl gegen ihn erlassen. In diesem Zusammenhang wandte sich die Leipziger Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft Leipzig am 09.03.2012 mit einer Öffentlichkeitsfahndung an die Bevölkerung. Bei den 41 eingegangenen Hinweisen, führte jedoch keine Spur nach Kassel, wo sich der Beschuldigte aufhielt.
Durch weitere intensive Fahndungsmaßnahmen der Ermittler, konnte der 23-Jährige dann schließlich in einer Wohnung eines Bekannten ausgemacht und durch die SEK Beamten aus Kassel festgenommen werden.
Nach der Festnahme wurde der Beschuldigte durch Beamte der Leipziger Mordkommission vernommen und äußerte sich zu den gegen ihn erhobenen Tatvorwürfen.
Die Angaben des Beschuldigten in dieser ersten Vernehmung werden im Rahmen der laufenden Ermittlungen überprüft.
Durch den Ermittlungsrichter wurde der Haftbefehl in Vollzug gesetzt und die Untersuchungshaft angeordnet.
Die weiteren Ermittlungen der Polizei und Staatsanwaltschaft dauern weiter an.