
Viernheim – Beamte der Zollfahndung Frankfurt am Main (ZFA Ffm) haben mit Unterstützung von Spezialeinheiten ein Waffenlager in Viernheim (Südhessen) ausgehoben. Die Ermittler stellten in der Wohnung eines 46-Jährigen zwei Maschinengewehre, neun Sturmgewehre (u.a. Kalaschnikov), zwei Maschinenpistolen (Uzi, Scorpion), neun Kurzwaffen und 62.519 Schuss Munition, darüber hinaus 22 Nebel-und Farbgranaten, drei Übungs-Handgranaten und zehn Handgranatenzünder sicher.
Der 46-jährige Beschuldigte lebt mit seiner Ehefrau und dem minderjährigen Sohn in der Wohnung eines Mehrfamilienhauses. Während die schussfähigen Waffen vorschriftsmäßig in Waffenschränken und Tresoren untergebracht waren, befand sich das Maschinengewehr zerlegt im Schlafzimmerschrank.
Vorangegangene Ermittlungen brachten die Fahnder auf die Spur des Sportschützen aus Hessen. Er war Inhaber einer Waffenbesitzkarte und durfte lediglich legal drei Pistolen, eine Langwaffe und zwei Wechselsysteme sowie die dazugehörige Patronenmunition besitzen.
Den Ermittlungen zufolge, hatte der Beschuldigte bereits zwischen 1989 und 2000 über 16.000 Schuss Munition bei einem Waffenhändler in der Schweiz erworben, ohne hierfür eine Genehmigung zu besitzen. Darüber hinaus bestand der Verdacht, von diesem Händler verschiedene Waffen gekauft und anschließend nach Deutschland geschmuggelt zu haben.

Die zuständige Staatsanwaltschaft in Darmstadt erwirkte deshalb einen Durchsuchungsbeschluss beim Amtsgericht in Darmstadt. Am Mittwoch, den 18. Januar, durchsuchten die Frankfurter Fahnder die Wohnung des Mannes und waren mehr als erstaunt. Pia Wiedemann, Leiterin der Frankfurter Zollfahndung, dazu: „Mit dieser unglaublichen Menge Waffen und der bisher größten durch das Zollfahndungsamt Frankfurt/ Main sichergestellten Menge Munition haben wir nicht gerechnet.“
Den Waffensammler, der spontan äußerte, er sei froh, dass es nun „vorbei ist“, erwartet ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffen-, Kriegswaffenkontroll-und Sprengstoffgesetz. Die Strafandrohung reicht von einem Jahr bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.