Herzogenaurach/Nürnberg – Eine Familie, deren Hund nach einem SEK-Einsatz im Oktober 2010 ein Bein verlor, wird vom Freistaat Bayern nicht dafür entschädigt. Die Familie wollte Schadenersatz und Schmerzensgeld von insgesamt 39.000 Euro einklagen. Das Landgericht Nürnberg-Fürth wies die Klage jedoch ab, mit der Begrüdung, dass der Einsatz rechts- und verhältnismäßig war.
In einem Vergleich sprach das Gericht der Familie aus Herzogenaurach jedoch Schadensersatz in Höhe von 2.000 Euro zu, da bei dem Einsatz des Spezialeinsatzkommandos (SEK) die Wohnungstür, der Boden und die Katzentoilette beschädigt wurden und für diese Schäden das Land aufkommen muss.
In der Wohnung war nach Angaben der Staatsanwaltschaft eine Waffe vermutet worden. Mit dieser soll der 26-jährige Sohn ein Mädchen bedroht haben. Ausserdem war der 26-Jährige bereits polizeilich in Erscheinung getretten, u.a „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“. Der Einsatzleiter der Polizei untermauerte mit seiner Aussage nochmals die Rechts- und Verhältnismäßigkeit.
Bei dem SEK-Einsatz gaben die Beamten zwei Schüsse ab, wovon eine den Hund der Familie traf und dem daraufhin ein Bein amputiert werden musste.
Auch der Vater behauptete in der Klage, er wäre von einer Polizeikugel im Bein getroffen worden und sei seit dem Vorfall nicht mehr arbeitsfähig. Es handle sich lediglich um eine Splitterverletzung, urteilten die Richter.