Tönisvorst | Über mehrere Stunden hielt ein 58-jähriger Mann aus Tönisvorst am Sonntag zahlreiche Kräfte von Polizei und Feuerwehr in Atem. In einer Wohnung kam es zunächst zwischen dem 58-Jährigen und seiner ein Jahr jüngeren Ehefrau zu einem Streit. Dabei bedrohte er die 57-Jährige mit einem Messer. Als die Frau schließlich aus der Wohnung fliehen konnte, informierte sie gegen 15.30 Uhr die Polizei.
Beim Eintreffen der ersten Polizeikräfte gab der der deutschen Sprache nicht mächtige Mann durch eindeutige Gesten und Verhalten zu verstehen, dass er sich vom Balkon der vierten Etage des Wohnhauses stürzen wolle. Aus diesem Grund zog die Leitstelle der Polizei Viersen dann Spezialeinsatzkräfte sowie eine Dolmetscherin hinzu.
Gegen 18.45 Uhr konnte der Mann in der Wohnung überwältigt werden, nachdem er sich während des Gesprächs mit den Spezialeinsatzkräften bereits Schnittwunden am Arm zugefügt hatte.
Nach der notärztlichen Versorgung wurde der 58-Jährige in eine Klinik gebracht. Seine Ehefrau, der das ganze Geschehen wohl zu viel war, wurde ebenfalls in ein Krankenhaus gebracht.
Weitere Ermittlungen bezüglich der genauen Hintergründe dauern zur Zeit noch an.
- Den Täter/die Täterin für eine bestimmte Zeit aus der Wohnung zu verweisen. Ihn oder sie in Gewahrsam zu nehmen.
- Ein Kontakt- und Näherungsverbot sowie Schutzmaßnahmen für das Opfer anzuordnen.
- Durch Gewalt betroffene Kinder in die Obhut der Jugendbehörde zu überstellen.
Das können Sie selbst tun:
- Sie können die Häusliche Gewalt bei jeder Polizeidienststelle anzeigen bzw. über Notruf 110 oder ein Notfall-Fax die Polizei zu Hilfe holen.
- Wenn Sie sich noch nicht entscheiden können, die Polizei zu rufen, wenden Sie sich an eine Person Ihres Vertrauens oder lassen Sie sich beraten, aber handeln Sie!
- Notieren Sie sich Einzelheiten zu den Vorfällen.
- Suchen Sie einen Arzt auf, nennen Sie ihm den Ursprung der Verletzungen und lassen Sie die Verletzungen attestieren und z. B. fotografieren.
- Setzen Sie sich mit einer Beratungs- oder Interventionsstelle für Häusliche Gewalt in Verbindung.
Hier erhalten Sie Rat und Hilfe:
- Notrufe für Frauen und Frauenhäuser
- Ehe- und Familienberatungsstellen
- Gleichstellungsstellen der Landratsämter und Kommunen
- Rechtsantragsstellen der Gerichte
- Rechtsberatungsstellen Pro Familia e. V.
- Opferhilfeorganisationen, z. B. WEISSER RING e.V. Opferschutzbeauftragte der Polizei
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