Der Beschuldigte soll im Oktober 2013 nach Syrien ausgereist sein, sich dort dem ISIG angeschlossen und zumindest bis zu seiner Rückkehr nach Deutschland im November 2014 als Mitglied an dieser terroristischen Vereinigung beteiligt haben.
Während Frankreich nach den terroristischen Anschlägen nach weiteren Anhängern sucht, besteht mit dem in NRW Festgenommenen kein Zusammenhang.
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hatte ein Ermittlungsverfahren bereits zu Beginn des Jahres 2014 wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB) gegen den Beschuldigten eingeleitet. Der Generalbundesanwalt hat das Verfahren wegen des Verdachts der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland übernommen.
Der Beschuldigte wird morgen (Sonntag, 11. Januar 2015) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.
Mit den weiteren kriminalpolizeilichen Ermittlungen ist das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen beauftragt.
Innenminister loben Arbeit der Ermittler: [blog style=“def“ display=“specific“ specific=“12980″ posts_per_page=“1″ offset=“0″ pagination=“no“]