Dresden/u.w. Orte – Auf Grundlage von Beschlüssen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs durchsuchten Spezialeinheiten der Polizei, die Bundesanwaltschaft und das Bundeskriminalamt (BKA) am gestrigen Mittwoch (25.01.2012) gemeinsam in Sachsen die Wohnungen von vier mutmaßlichen Unterstützern der terroristischen Vereinigung „Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)“. Zudem werden zwei Geschäftslokale eines der Beschuldigten in Sachsen sowie drei weitere Wohnungen in Thüringen und Baden-Württemberg durchsucht.
An den Durchsuchungen sind neben Vertretern der Bundesanwaltschaft etwa 110 Polizeibeamte aus den Reihen des Bundeskriminalamts, sowie Beamte vom Spezialeinsatzkommando (SEK) Sachsen, Thüringen und Baden-Württemberg beteiligt gewesen. Wie ein Sprecher der Bundesanwaltschaft mitteilt, hätten die Durchsuchungen in Dresden, Chemnitz, im Erzgebirgskreis, in Ostthüringen und im Großraum Stuttgart stattgefunden. Dabei seien Computer, Festplatten, diverse Dokumente sowie eine „CD mit rechtsradikaler Musik“ beschlagnahmt worden.
Ziel der Maßnahmen war es, weitere Erkenntnisse über das Unterstützerumfeld der terroristischen Vereinigung und die Herkunft der Waffen des „NSU“ zu gewinnen.
Nach den bisherigen Ermittlungen setzte sich der „NSU“ aus den am 4. November 2011 verstorbenen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos sowie der Beschuldigten Beate Zschäpe zusammen. Die Gruppierung soll für die Mordserie an neun Mitbürgern türkischer und griechischer Herkunft der Jahre 2000 bis 2006, den Mordanschlag auf zwei Polizisten in Heilbronn vom 25. April 2007 sowie die Sprengsatzanschläge vom 19. Januar 2001 und vom 9. Juni 2004 in Köln verantwortlich sein. Zudem sollen ihre Mitglieder Geldinstitute überfallen haben, um ihren Finanzbedarf zu decken.
Böhnhardt und Mundlos hatten sich am 04.11.2011 nach einem Banküberfall in einem Wohnmobil selbst getötet. Die einzige Überlebende des Trios, die 36-jährige Beate Zschäpe, sitzt seit dem 08.11.2011 in Untersuchungshaft. Außerdem wurden vier mutmaßliche Unterstützer des Trios in U-Haft genommen. „Es ist eine unserer vordringlichsten Aufgaben, den Kreis der Unterstützer des NSU umfassend zu ermitteln und sie gegebenenfalls zur Verantwortung zu ziehen“, sagte Generalbundesanwalt Range. „Auf dem Wege dahin sind wir in den letzten Wochen erheblich vorangekommen.“
Bildung terroristischer Vereinigungen
Die von der gestrigen Durchsuchung betroffenen Beschuldigten sind verdächtig, die terroristische Vereinigung unterstützt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, Abs. 5 Satz 1 StGB). Zwei der Beschuldigten sollen Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und der Beschuldigten Beate Zschäpe bereits 1998 Sprengstoff und eine Schusswaffe zur Verfügung gestellt haben. Es besteht der Anfangsverdacht, dass sie dem „NSU“ auch in der Folgezeit logistische Unterstützung zukommen ließen. Die beiden weiteren Beschuldigten sollen den Mitgliedern des „NSU“ in den Jahren 2002 und 2003 in Kenntnis der terroristischen Ziele der Gruppierung mehrere Schusswaffen verschafft haben, darunter mindestens eine sogenannte Pumpgun.
Fahndung des BKA
In diesem Zusammenhang bittet das Bundeskriminalamt die Bevölkerung bei der weiteren Aufklärung einer Serie von Schwerverbrechen um Mithilfe.
- Wo sind die Personen, auch im Zusammenhang mit Pkw, Wohnmobil bzw. Fahrrädern auf Parkplätzen, Campingplätzen oder sonst im öffentlichen Verkehrsraum aufgefallen?
- Wo haben die Personen, auch bei privaten Anbietern, Fahrzeuge angemietet?
- Wer kann Hinweise zu ihren Aufenthaltsorten, Wohnsitzen oder Kontaktpersonen seit dem Jahr 1998 geben?
Weitere detaillierte Informationen zu den sog. „Ceska-Morden“ der Jahre 2000 – 2006 können Sie hier nachlesen:
zur Übersicht der sog. „Ceska-Morde“
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Unter www.polizei-bw.de sind nähere Informationen zur Fahndung im Zusammenhang mit dem Mord und Mordversuch an zwei Polizeibeamten im April 2007 in Heilbronn verfügbar.
Auf die dort bestehenden Auslobungen wird hingewiesen.
Hinweise bitte an die sachbearbeitende Dienststelle
Bundeskriminalamt Meckenheim
Zentrale kostenfreie Rufnummer der Hinweisaufnahme im BKA:
Telefon: +49 (0)800-0130 110
oder an alle Landeskriminalämter oder jede andere Polizeidienststelle