
Kiel – Am frühen Dienstagmorgen (31.01.2012) durchsuchten etwa 300 Polizeibeamte, darunter das Spezialeinsatzkommando (SEK) aus Eutin, sieben Wohnungen von polizeilich bekannten Funktionsträgern des HAMC Kiel sowie den Treffpunkt der Hells Angels in Kiel und eine Gaststätte in der Nähe des Hafens. Die Durchsuchungen dienten der Feststellung und Beschlagnahmung des Vermögens des Vereins.
Kurz zuvor hatte Schleswig-Holsteins Innenminister Klaus Schlie den Verein „Hells Angels MC Charter Kiel“ verboten. Die Verbotsverfügungen wurden am Dienstag (31. Januar) den 25 – überwiegend in Kiel wohnenden – Vereinsmitgliedern von Polizeibeamten zugestellt. Damit ist der seit September 1994 bestehende Verein mit sofortiger Wirkung aufgelöst. Jede Tätigkeit und die Bildung von Ersatzorganisationen ist ihm untersagt. Seine Vereinskennzeichen dürfen nicht mehr in der Öffentlichkeit verwendet oder verbreitet werden. Das Vermögen wird beschlagnahmt. Verstöße gegen das Vereinsverbot können mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Nach dem Verbot der Hells Angels Flensburg und der Bandidos Neumünster im April 2010 ist dies das dritte Vereinsverbot im Kampf gegen Rockerkriminalität.
„“Die Zeit für ein weiteres Verbot war reif““, sagte Schlie. Der Verein Hells Angels Kiel verfolge das Ziel, Gebiets- und Machtansprüche auf dem kriminellen Sektor gegenüber verfeindeten Organisationen wie den Bandidos und den Mongols durchzusetzen. Auf das Konto des Vereins gingen Gewalttaten, unerlaubter Waffenbesitz, Straftaten im Zusammenhang mit der Prostitution und dem Betäubungsmittelgesetz. „“Diese Straftaten sind dem Verein zuzurechnen““, sagte der Minister. Sie stünden in einem inneren Zusammenhang mit dem Verein oder seien mit Wissen und Billigung führender Vereinsmitglieder und in einigen Fällen auch mit deren Beteiligung begangen worden.
Das Verbot der Hells Angels Kiel gehört nach Aussage von Schlie zu der Null-Toleranz-Strategie von Polizei und Ordnungsbehörden gegen das kriminelle Rockermilieu. Es würden weiterhin alle rechtlichen und taktischen Möglichkeiten ergriffen, um den Machenschaften ein Ende zu bereiten. Der Rechtsstaat dulde keine kriminellen Parallelgesellschaften. „“Was Recht und Gesetz ist, legen ausschließlich die in der Verfassung vorgesehenen Institutionen fest und nicht einige selbsternannte ‚Ordnungshüter‘ in Lederwesten mit geflügeltem Totenkopf““, sagte Schlie.