Regensburg/Cham in der Oberpfalz – In den Vormittagsstunden des vergangenen Mittwochs (25.05.2011) durschsuchten Einsatzkräfte mit Unterstützung von Spezialeinheiten der Polizei Bayern aufgrund richterlicher Durchsuchungsbeschlüsse ein Mehrfamilienhaus und eine Wohnung in Regensburg sowie eine Wohnung in Cham in der Oberpfalz
Eine Vielzahl von Einsätzen und die daraus gewonnenen, polizeilichen Erkenntnisse haben gezeigt, dass sich ein Anwesen in der Regensburger Innenstadt in jüngster Vergangenheit als Anlauf- und Versorgungsadresse für Betäubungsmittelkonsumenten entwickelt hat. Bereits seit Dezember letzten Jahres führt die Kripo Regensburg, in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Regensburg, Ermittlungsverfahren gegen Personen, die in dem Haus wohnen bzw. mit den Bewohnern in regelmäßigem, engem Kontakt stehen.
Aufgrund der Ermittlungsergebnisse beantragte die Staatsanwaltschaft Regensburg bei der Ermittlungsrichterin des Amtgerichtes Regensburg Durchsuchungsbeschlüsse, die am 25.05.2011 vollzogen wurden. Zeitgleich durchsucht wurden auch eine Wohnung in Regensburg und Cham i. d. OPf. Gegen die beiden dort wohnhaften Frauen wird ebenfalls wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt.
Bei den Durchsuchungen wurden geringe Mengen Rauschgift sowie eine Vielzahl von Fixerutensilien aufgefunden. Zudem stellten die Beamten mehrere Gegenstände sicher (z.B. Mobiltelefone, hochpreisige PC-Spiele), die möglicherweise durch die Begehung von Straftaten erlangt wurden.
Weiterhin stellten die Einsatzkräfte eine Vielzahl, nach dem Waffengesetz verbotener, Gegenstände und eventuell unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallende Waffen, sicher. Darunter auch mehrere Maschinengewehre, Maschinenpistolen , Langwaffen und mehrere hundert Schuss Munition. Wem die Waffen gehören, ist bislang völlig unklar.
Die Sachbearbeitung bzgl. der Waffen und der verbotenen Gegenstände hat das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) übernommen.
In dem Mehrfamilienhaus wurden zwei Personen angetroffen, gegen die aktuelle Haftbefehle vorlagen. Sie wurden in eine JVA verbracht. Gegen sechs Personen werden Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz geführt. Gegen fünf Personen wird ermittelt, weil sie Gegenstände mit sich führten, die möglicherweise aus Eigentumsdelikten stammen.