Als einen „wichtigen Schritt für eine bessere europäische Strafverfolgung“ hat der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Oliver Malchow, die am Donnerstag vom Europäischen Parlament mit großer Mehrheit angenommene Europäische Ermittlungsanordnung (europäischer Haftbefehl), bezeichnet.
Malchow: „Durch den zwischen Ministerrat und Europäischem Parlament gefundenen Kompromiss bleiben die rechtsstaatlichen Grundsätze gewahrt. Eine Haft im europäischen Ausland wird es für Bundesbürger nur in schwerwiegenden Fällen geben. Damit bleibt ein Ausgleich zwischen dem berechtigten Interesse an einer besseren grenzübergreifenden Ermittlungsarbeit einerseits und einem effektiven Schutz der Beschuldigtenrechte und Verfahrensstandards gewahrt.“
Die Richtlinie für eine Europäische Ermittlungsanordnung soll es Mitgliedstaaten ermöglichen, zur Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität Ermittlungen in anderen Mitgliedstaaten zu veranlassen oder Ermittlungsergebnisse anzufordern.
Der Ministerrat hatte der zentralen Forderung des Innenausschusses nach einem Grundrechtsvorbehalt nachgegeben: Es muss immer einen Zurückweisungsgrund geben, wenn die ersuchte Maßnahme nicht genauso auch innerstaatlich hätte angeordnet und durchgeführt werden können. Zudem hatte sich der Innen- und Rechtsausschuss mit seiner Forderung nach einer Zurückweisungsmöglichkeit nach Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Maßnahme durchgesetzt, wobei vor allem der effektive Grundrechtsschutz der Betroffenen zu beachten ist.
Der GdP-Chef weiter: „Die nächsten Schritte müssen eine Anpassung der Strafrechtssysteme und die Einrichtung multinationaler operativer Ermittlungseinheiten sein, damit der Raum der Freiheit und des Rechts nicht von Kriminellen genutzt werden kann.“
Quelle: GdP