GdP-Vorsitzender Bernhard Witthaut: „Der Staat darf seinen Strafverfolgungsanspruch in keinem Deliktsbereich aufgeben und sein Gewaltmonopol nicht gefährden.“ Mit Sorge bewertet die GdP die im Bereich der deutschen Wirtschaft erkennbare Tendenz, Angriffe gegen EDV-Anlagen lediglich durch private Sicherheitsunternehmen verfolgen zu lassen.
Im Vorfeld des 16. Europäischen Polizeikongresses, der am kommenden Dienstag, 19. Februar 2013 in Berlin beginnt und unter dem Thema „Schutz und Sicherheit im digitalen Raum“ steht, sagte Witthaut: „Insbesondere der Bereich der Strafverfolgung muss auch in Zukunft nicht nur in der Verantwortung der Ermittlungsbehörden liegen, sondern diese Verantwortung muss durch entsprechende Ermittlungsverfahren, die aufgrund von Anzeigen aus dem Bereich der Wirtschaft geführt werden, verdeutlicht werden.“
Nur wenn es gelänge, Wirtschaftsunternehmen von der Notwendigkeit von Strafanzeigen nach entsprechenden Cyberattacken zu überzeugen, könne insbesondere das Dunkelfeld aufgeklärt werden. Witthaut begrüßte, dass die Verbreiter des sogenannten Lösegeld-Trojaners, auch BKA-Trojaner genannt, mit Unterstützung eines privaten IT-Sicherheitsunternehmens in Spanien gefasst werden konnten.
Witthaut: „Die Zusammenarbeit mit privaten Unternehmen ist zu begrüßen, jedoch darf die Polizei nicht allein darauf angewiesen bleiben.“ Witthaut forderte, die Polizei mit Technik, Ausbildung und personeller Ausstattung auf die Herausforderungen durch kriminelle Machenschaften im Netz besser aufzustellen. Witthaut: „Die Gefahren für die innere und äußere Sicherheit und für die Volkswirtschaft wachsen bedrohlich. Die Polizei darf der technologischen Entwicklung nicht hinterherhinken.“
Quelle: GdP
[box title=“Hintergrundinformation Cyberkriminalität“ color=“#0066ff“]Unter „Cybercrime“ oder „IuK-Kriminalität“ versteht man Straftaten, die unter Ausnutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnik oder gegen diese begangen werden. Das sind:- alle Straftaten, bei denen Elemente der EDV in den Tatbestandsmerkmalen enthalten sind (Computerkriminalität) oder bei denen die IuK zur Planung, Vorbereitung oder Ausführung einer Tat eingesetzt wird/wurde,
- Straftaten im Zusammenhang mit Datennetzen wie z.B. dem Internet und
- Fälle der Bedrohung von Informationstechnik. Dies schließt alle widerrechtlichen Handlungen gegen die Integrität, Verfügbarkeit und Authentizität von elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeicherten oder übermittelten Daten (Hacking, Computersabotage, Datenveränderung, Missbrauch von Telekommunikationsmitteln etc.) ein.
Im Jahr 2011 wurden in der Polizeilichen Kriminalstatistik 59.494 Fälle von „Cybercrime“ erfasst. Das organisierte Verbrechen zweigt hier geschätzt – jedes Jahr – 1,5 Milliarden Euro für sich ab. [/box]
10 Tipps zum sicheren surfen im Internet erhalten Sie in der Broschüre des BSI – Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie HIER zum download oder auf der Webseite des BSI. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Webseite der Polizei-Beratung.de