Konkrete Schritte erwartet die DPolG auch bei der angedachten gemeinsamen polizeilichen Rahmengesetzgebung. Wendt: „Maßnahmen wie die Telefonüberwachung, der Einsatz der elektronischen Fußfessel oder die Möglichkeit der sogenannten Schleierfahndung sollten ländereinheitlich geregelt werden. Es kann zum Beispiel nicht sein, dass ein Gefährder in einem Bundesland telefonisch überwacht wird und wenn er das Land wechselt, nicht mehr.“
Überdies unterstützt die DPolG das Vorhaben der Unionsgeführten Länder bei dieser IMK, den Landfriedensbruch-Paragraphen zu ändern. „Es muss in Zukunft möglich sein, dass auch derjenige bestraft werden kann, der sich bei einer Demonstration oder bei einer Ansammlung von Menschen, nach polizeilicher Aufforderung nicht aus der Menge entfernt. Ein Agieren von Tätern aus der Masse heraus darf nicht vor Strafe schützen.“
Parallel dazu sollte das Thema „beweissichere Festnahmen“ mit dem Ziel erörtert werden, verstärkt moderne Technik einzusetzen. Wendt: „Die Polizei braucht bei Großeinsätzen modernste Videotechnik mit Gesichtserkennungssoftware, um noch schneller beweissichere Festnahmen vornehmen zu können.“