Karlsruhe | In einem Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft wegen des Verdachts der Bildung einer rechtsextremistischen Vereinigung werden aufgrund von Beschlüssen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs seit heute Morgen insgesamt 12 Wohnungen und weitere Räumlichkeiten in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt durchsucht, darunter die Wohnungen von sieben Beschuldigten. An dem Einsatz sind etwa zweihundert Polizeibeamte der Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt beteiligt.
Gegen sechs Beschuldigte, die vorwiegend über soziale Medien miteinander vernetzt sind, besteht der Verdacht, sich zu einer rechtsextremistischen Vereinigung zusammengeschlossen zu haben. Sie sollen seit Frühjahr 2016 in Planungen eingetreten sein, bewaffnete Angriffe auf Polizisten als Repräsentanten des Staates, Asylsuchende und Menschen der jüdischen Glaubensgemeinschaft zu begehen. Dem siebten Beschuldigten wird vorgeworfen, die Gruppe durch Beschaffungshandlungen unterstützt zu haben.
Ziel der heutigen Durchsuchungsmaßnahmen ist es, weitere Beweismittel für das tatsächliche Bestehen einer Vereinigungsstruktur sowie zu den angeblich geplanten Straftaten und zu etwaigen Tatmitteln zu gewinnen. Erkenntnisse zu konkreten Anschlagsplanungen liegen derzeit nicht vor, teilte der Generalbundesanwalt mit.
Mit den kriminalpolizeilichen Ermittlungen hat die Bundesanwaltschaft das Landeskriminalamt Baden-Württemberg beauftragt.