„Der BDK begrüßt das Satudarah-Verbot durch Bundesinnenminister de Maizière ausdrücklich. Der Staat zeigt hier deutlich seine Entschlossenheit und Handlungsfähigkeit gegen kriminelle Rockergruppierungen“, so BDK-Chef Schulz im Rahmen des 18. Europäischen Polizeikongress heute in Berlin.
Bereits gestern zeigte sich auch NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Bundesinnenminister zufrieden und betonte: “Damit geben wir ein klares Signal an diese Banden: Ihr seid im Visier. Bund und Länder handeln: Gemeinsam und entschlossen”.

Kriminelle Rockergruppierungen spielen in den typischen Deliktsfeldern der Organisierten Kriminalität (OK), wie Drogenhandel und -schmuggel, Waffen- und Menschenhandel, Schutzgelderpressung und Geldwäsche eine bedeutende Rolle. Die Anzahl der kriminellen Rockergruppierungen in Deutschland wächst stetig.
„Rockerkriminalität ist Organisierte Kriminalität“, so der BDK.
Nach Erkenntnissen der Polizei handeln Rockergruppierungen überwiegend mit wirtschaftlichen Interessen (Zuhälterei, Schutzgelderpressungen, etc.) sowie Machtdemonstration. Zwischen den verschiedenen Gruppierungen geht es immer wieder um das „Sichern von Gebietsansprüchen“ und Einflussbereichen.
Dieses seien „Zustände, die sich ein Rechtsstaat nicht leisten kann und nicht leisten darf,“ sagte Schulz heute in Berlin.

„Der BDK fordert seit Jahren den bundesweiten Verbot aller OMCG und die generelle Eingruppierung als kriminelle Vereinigung. Die Mitgliedschaft in einem OMCG impliziert die Gesinnung des Einzelnen und damit die des gesamten Clubs! Eine Mitgliedschaft in einem OMCG ist ohne die Begehung von Straftaten gar nicht möglich. Der eingetragene Vereinszweck ist nur vorgeschoben und keinesfalls zutreffend“, so Schulz weiter.
Die OK-Ermittlungsverfahren sind oftmals hochkomplex und binden verstärkt qualifiziertes Personal und technische Ressourcen enorm ein. Bei fast jeder Durchsuchung von Vereinsheimen oder Wohnungen krimineller Rocker, werden zur Durchführung Spezialeinheiten der Polizei mit eingebunden.
„Man muss die kriminellen Rockergruppierungen speziell dort treffen, wo es ihnen wirklich weh tut: Man muss ihnen ihr kriminell erwirtschaftetes Vermögen entziehen. Neben den Strafverfolgungsbehörden müssen alle staatlichen Stellen kooperativ ihre verkehrs-, vereins-, gaststätten-, gewerbe- und baurechtlichen Handlungsmöglichkeiten ausschöpfen und den notwendigen Informationsaustausch einleiten. Ein Verbot ist kein Allheilmittel, verhindert aber zumindest das offene Agieren und unkontrollierte Zeigen von Symbolen der kriminellen Rockergruppen in der Öffentlichkeit. Es wird dadurch das martialische Auftreten eingedämmt und das Bedrohungspotenzial eingegrenzt. Der staatliche Kontroll- und Überwachungsdruck muss gegenüber diesem Personenkreis auch nach einem Verbot kontinuierlich erhöht und aufrecht gehalten werden“, sagte der BDK-Chef abschließend.