Nach den bisherigen Ermittlungen war es das Ziel der Vereinigung, innerhalb Deutschlands in kleineren Gruppierungen Anschläge auf namhafte Salafisten, Moscheen und Asylbewerberunterkünfte zu begehen. Zu diesem Zweck beschafften den bisherigen Erkenntnissen zufolge die vier Festgenommenen Sprengmittel für etwaige terroristische Anschläge der Gruppe. Inwieweit die Beschuldigten bereits konkrete Anschlagsziele oder -termine ins Auge gefasst hatten, bleibt den weiteren Ermittlungen vorbehalten.
Zudem wurden die Wohnungen der Festgenommenen und weiterer fünf Beschuldigter sowie weitere Räumlichkeiten durchsucht. Neben Sachsen waren von den Maßnahmen Nordrhein-Westfalen, Bayern, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern betroffen. Die Ermittlungen von Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalamt erfolgen in enger Kooperation mit den Polizeibehörden der Länder. Ausgangspunkt für die Ermittlungen waren aus nachrichtendienstlichen Maßnahmen gewonnene Erkenntnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz sowie der beteiligten Landesämter für Verfassungsschutz.
Bei der Durchsuchung wurden pyrotechnische Gegenstände mit großer Sprengkraft sowie weitere Beweismittel sichergestellt.
Die Beschuldigten werden im Laufe des heutigen und morgigen Tages dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen die Haftbefehle eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.