Berlin | Nachdem am gestrigen Donnerstag die Polizei Durchsuchungen in der Islamistenszene durchführte – wir berichteten -, nennen die Ermittler weitere Erkenntnisse.
Zu den Ermittlungen kam es aufgrund eines Hinweises des Bundesamtes für Verfassungsschutzes (BfV). Nach ersten Informationen im Dezember übermittelte das BfV am 10. Januar 2016 einen konkreten Hinweis, wonach Informationen vorlägen, dass es sich bei den darin genannten Personen um Unterstützer der Islamitisch-terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) handele und diese möglicherweise in Anschlagsplanungen in Berlin involviert seien. Hinweise auf einen konkreten Ort in Berlin liegen der Polizei und Generalstaatsanwaltschaft nicht vor.
Dieser Hinweis wurde von den ermittelnden Behörden sehr ernst genommen. Aufgrund dessen wurden aufwendige und personalintensive Überwachungsmaßnahmen eingeleitet. Dabei wurde festgestellt, dass die Betroffenen sich sehr auffällig und konspirativ verhielten. In Abwägung zwischen einer möglichen Anschlagsgefahr, dem Entdeckungsrisiko der verdeckten Ermittlungsmaßnahmen durch die Beschuldigten und der Aussicht, durch diese Maßnahmen weitere Beweise zu gewinnen, wurde entschieden, in die offene Phase überzugehen.
Dabei waren von den insgesamt 450 Polizisten etwa 300 Beamte in Berlin eingesetzt. Bei den richterlich angeordneten Durchsuchungen der Wohnungen und Arbeitsstätten stellten die Ermittler Datenträger in großer Menge, Dokumente, Unterlagen sowie Mobiltelefone sicher. Zur Unterstützung der Maßnahmen wurden Sprengstoffspürhunde eingesetzt. Gefährliche Gegenstände wie Sprengstoff oder Waffen wurden dabei nicht gefunden.
Bisherigen Erkenntnissen zufolge reiste der in Berlin überprüfte 30-Jährige Tatverdächtige bereits im Frühjahr 2004 in Deutschland ein und besitzt derzeit eine befristete Aufenthaltsgenehmigung. Der wegen Urkundenfälschung mit Haftbefehl gesuchte 49-Jährige war unter abweichenden Personalien seit dem Jahr 2000 in Berlin bekannt. Er hatte 2013 Deutschland verlassen und ist ein Jahr später mit falschen französischen Personalien zurückgekehrt. Danach trat er mehrfach unter unterschiedlichen Identitäten auf.
Ihm wurde am heutigen Tag von einem Ermittlungsrichter der Haftbefehl wegen Urkundenfälschung verkündet.
Der in einer Flüchtlingsunterkunft in NRW festgenommene 34-jährige Algerier war gemeinsam mit seiner Familie Ende des vergangenen Jahres nach Deutschland eingereist und hatte mit syrischen Personalien einen Asylantrag gestellt. Er soll zuvor in Syrien militärisch ausgebildet worden sein. Da gegen seine 27-jährige Ehefrau ebenfalls ein internationaler Haftbefehl bestand, wurde auch sie festgenommen.
Dem in einer Flüchtlingsunterkunft in Niedersachsen überprüften 25-Jährigen konnten Kontakte nach Belgien nachgewiesen werden.
Allen Personen wurden Vernehmungsangebote unterbreitet, die teilweise angenommen wurden.