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Feldjäger werden zu Polizeibeamten des Landes

Mittwoch, 3. August 2016
Lesezeit: 3 Min
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Feldjäger werden zu Polizeibeamten des Landes

Polizeibeamte verschiedener Spezialeinheiten traten im Rahmen des 8. SFW (Special Forces Workshop) am 27.07.2016 in Güstrow zum Wettkampf an. Foto: © Tomas Moll

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Schwerin | Am Montag hat Innenminister Lorenz Caffier (CDU) zwölf Feldjägerfeldwebel zu Polizeiobermeistern der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern auf Probe ernannt und ihnen den Diensteid abgenommen.

„Die Ausbildungsinhalte der Feldjägerfeldwebel ähneln denen für den Polizeivollzugsdienst. Insofern handelt es sich hierbei um eine für die Polizei geeignete Ausbildung. Deshalb können wir bei der Ausbildung und Einstellung von den Erfahrungen der ehemaligen Soldaten profitieren„, sagte Minister Caffier in seiner Rede anlässlich ihrer Einstellung in den Polizeidienst und ergänzte: „Viele dieser Kameraden waren im Auslandseinsatz und ich weiß aus meinen Besuchen in Afghanistan, Kosovo und Libanon, welche gute Arbeit dort die Feldjäger als Militärpolizei vor Ort machen. Als Ihr neuer Dienstherr warten wir schon auf Sie, denn Sie werden dringend gebraucht. Die Menschen in unserem Land sind dankbar, dass es Sie gibt. Sie freuen sich, wenn Sie ihnen helfen. Und sie fühlen sich sicher, wenn die Polizei Präsenz zeigt. Wann immer ich vor Ort mit den Bürgerinnen und Bürgern rede, spüre ich, wie wichtig ihnen das Staatliche Gewaltmonopol ist. Die Ereignisse der letzten Tagen in Frankreich aber auch Bayern haben uns gezeigt, wie wichtig für die Bürger Sicherheit ist.“

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Brigadegeneral Udo Schnittker, Kommandeur und Feldjägerführer Bundeswehr, stellte in seinem Grußwort fest: „Sie, die neuen Polizeibeamten, betreten das noch immer sehr junge beamtenrechtliche Neuland, welches durch eine enge Kooperation zwischen Bund und Länder geprägt ist und im Zeichen der öffentlichen Sicherheit steht. Sie folgen den brandenburgischen Kameraden, die im September letzten Jahres erstmalig diesen Schritt gemacht haben. Ich habe seitdem nur Gutes von diesen ehemaligen Feldjägern gehört – und erwarte, dass dies auch bei unseren heute hier im Mittelpunkt stehenden Kameraden bzw. Kollegen so sein wird.“ 18 Bewerber aus der Bundeswehr hatten sich für den Dienst in der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern beworben. Das Auswahlverfahren wurde durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zentralen Auswahl- und Einstellungsdienstes (ZAED) bzw. den polizeiärztlichen Dienst in nachfolgenden Schritten durchgeführt:

  • Ärztliche Einstellungsuntersuchung
  • Sporttest
  • strukturiertes Interview mit einem Kurzreferat.

Aufgrund der langjährigen Berufserfahrung ist sogleich eine Einstellung im Beförderungsamt A 8 möglich. Sieben der ehemaligen Soldaten treten ihren Dienst im Polizeipräsidium Rostock, fünf im Polizeipräsidium Neubrandenburg an.

Am Ende der Festveranstaltung vereidigte Innenminister Lorenz Caffier die neuen Mitarbeiter der Landespolizei: „Die Leistung des Eides soll Ihnen die Verantwortung, die Sie nun übernehmen, deutlich vor Augen führen. Seien sie sich immer Ihrer Vorbildwirkung in der Gesellschaft bewusst! Zeigen sie Zivilcourage! Treten sie immer für Humanität und den Erhalt der freiheitlichen-demokratischen Grundordnung ein, sprechen sie sich klar gegen politischen Extremismus aus und lassen Sie dumme Parolen nicht einfach so stehen!“

Zusatzinformation:

§ 48 Landesbeamtengesetz (LBG) M-V Diensteid:
(1) Der Beamte hat folgenden Diensteid zu leisten: „Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“
(2) Der Eid kann auch ohne die Wörter „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.
(3) Erklärt ein Beamter, dass er aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten wolle, kann er anstelle der Wörter „Ich schwöre“ die Wörter „Ich gelobe“ oder eine andere Beteuerungsformel sprechen.
(4) In den Fällen, in denen nach § 7 Absatz 3 des Beamtenstatusgesetzes eine Ausnahme von § 7 Absatz 1 Nummer 1 des Beamtenstatusgesetzes zugelassen worden ist, kann von einer Eidesleistung abgesehen werden. Der Beamte hat, sofern gesetzlich nichts Anderes bestimmt ist, zu geloben, dass er seine Amtspflichten gewissenhaft erfüllen wird.

Schlagwörter: Lorenz CaffierPolizei Mecklenburg-Vorpommern
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