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Home Polizei-Themen Polizei intern

Individualkennzeichnung in geschlossenen Einsatzeinheiten

Mittwoch, 27. Dezember 2017
Lesezeit: 2 Min
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Beschlossen: NRW schafft Kennzeichnungspflicht für Polizisten wieder ab

Symbolfoto taktische Kennzeichnung Polizei NRW | Foto: © Tomas Moll

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[dropcap]S[/dropcap]chwerin | Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern hat in der vergangenen Woche im Kabinett die Verwaltungsvorschrift zur „Individuellen Kennzeichnungspflicht von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten der Einsatzeinheiten der Landespolizei“ vorgestellt. Die Verwaltungsvorschrift tritt ab dem 01.01.2018 in Kraft.

Im Ergebnis der Gespräche zwischen den von der Verwaltungsvorschrift betroffenen Polizeibehörden, dem Innenministerium sowie dem Hauptpersonalrat der Polizei wurde sich einvernehmlich darauf verständigt, dass Polizistinnen und Polizisten in geschlossenen Einsatzeinheiten eine Individualkennzeichnung in Form einer fünfstelligen Zahlenfolge im geschlossenen Einsatz zusätzlich zu ihrer bereits vorhandenen taktischen Rückenkennzeichnung tragen werden. Die Herausgabe der hinter der Individualkennzeichnung bei den Polizeibehörden unter Verschluss geführten Personaldaten erfolgt nach entsprechender Prüfung ausschließlich nur auf Antrag zur Verfolgung berechtigter Interessen, teilte das Ministerium mit. Der Antragsteller hat dabei nachvollziehbar zu begründen, inwieweit die Herausgabe zur Bearbeitung einer Beschwerde, einer Strafanzeige, eines Disziplinarverfahren oder der Forderung von Schadensersatzansprüchen erforderlich ist.

„Die Diskussion um die Kennzeichnungspflicht für Polizisten ist eine emotional aufgeladenen Debatte“, sagte Innenminister Lorenz Caffier (CDU) und weist darauf hin, dass auch ohne Kennzeichnungspflicht bisher keine Fälle bekannt sind, in denen die ermittelnden Behörden im Falle von Vorwürfen gegen die Beamtinnen oder Beamten diese nicht identifiziert werden konnten.

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„Ich halte die aktuelle Regelung für unser Land für einen annehmbaren Kompromiss sowohl für die Befürworter als auch die Kritiker der Kennzeichnungspflicht“, so Innenminister Caffier und ergänzt: „Ich sage aber auch ganz deutlich, dass ich im Zeitalter von Smartphones, Youtube, Twitter und Intergram eine verpflichtende namentliche Kennzeichnung und eine über diese Regelung hinausgehende Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte ablehne, um dadurch die Polizistinnen und Polizisten und ihre Familien vor Stigmatisierungen im Internet und Übergriffen zu schützen.“

NRW schafft Kennzeichnungspflicht wieder ab

Nach weniger als einem Jahr schaffte der Düsseldorfer Landtag im Oktober mit Stimmen von CDU, FDP und AfD die Kennzeichnungspflicht wieder ab, nachdem diese erst im Dezember 2016 durch die rot-grüne Vorgängerregierung eingeführt wurde. NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU): „Die Kennzeichnungspflicht ist sachlich nicht vernünftig zu begründen. Anstatt unsere Polizisten unter Generalverdacht zu stellen, müssen wir als Gesellschaft wieder zu mehr Respekt und Vertrauen für die Polizei kommen. Diese Frauen und Männer sorgen dafür, dass wir in Sicherheit leben können.”

Schlagwörter: KennzeichnungspflichtLorenz CaffierPolizei Mecklenburg-VorpommernPolizei NRW
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