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Schlag gegen Pädophile | Bundesweite Kinderporno-Großrazzia

Mittwoch, 6. August 2014
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Schlag gegen Pädophile | Bundesweite Kinderporno-Großrazzia

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Symbolfoto: © www.polizei-beratung.de
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[dropcap color=“#1e73be“ font=“0″]F[/dropcap]rankfurt | Wie die Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt am Main heute mitteilte, gelang Ermittlern ein großer Schlag gegen ein bundesweit agierendes Pädophilen-Netzwerk.
In den frühen Morgenstunden des gestrigen Dienstags durchsuchten rund 550 Polizeibeamte bundesweit 125 Wohnungen in 13 Bundesländern. Fünf Männer werden dabei verdächtigt, Kinder schwer sexuell missbraucht zu haben. Wie der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, Oberstaatsanwalt Alexander Badle mitteilte, handelt es sich um einen 49-Jährigen aus Nordrhein-Westfalen, einen 47-Jährigen aus Niedersachsen sowie um drei Männer aus Berlin im Alter von 37, 46 und 49 Jahren. Der Verdacht besteht aufgrund entsprechender Forenbeiträge der Beschuldigten.

115 Tatverdächtige im Alter von 21 und 60 Jahren

Wie die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt mitteilte, richten sich die Ermittlungen gegen mutmaßliche Nutzer zweier geschlossener Gruppen eines Internetforums. Es gehe dabei um homosexuellen Kindesmissbrauch und den Tausch von kinderpornographischem Material, so Badle.
115 Tatverdächtige sind im Alter zwischen 21 und 60 Jahren und sollen in einem sozialen Netzwerk für Schwule die geschlossenen Benutzergruppen eingerichtet haben, um darüber mit Gleichgesinnten Kinderporno-Bilder und -Videos auszutauschen. In den Foren wurden laut Generalstaatsanwaltschaft auch Erfahrungen ausgetauscht und praktische Hilfestellungen gegeben, wie man zum Beispiel Kontakt zu Kindern herstellt.

Rund 7.500 CDs und DVDs beschlagnahmt

Ins Rollen kamen die Ermittlungen durch einen anonymen Hinweisgeber. Bei den gestern durchgeführten Durchsuchungen konnten die Ermittler zirka 260 Computer und Laptops, 850 externe Speichermedien, 150 Handys und Tablet-Computer sowie rund 7.500 CDs und DVDs sicherstellen, wie der Frankfurter Oberstaatsanwalt Alexander Badle mitteilte.
In Berlin wurden mehrere Beschuldigte mit Gefangenentransportern zur erkennungsdienstlichen Behandlung gebracht.
Rund 90 Beamte des Berliner Landeskriminalamtes waren gestern im Einsatz. Durchsucht wurden Objekte in Reinickendorf, Mitte, Wedding, Tiergarten, Zehlendorf, Schöneberg, Kreuzberg, Friedrichshain, Lichtenberg, Treptow, Charlottenburg und Wilmersdorf.

Das sichergestellte Beweismaterial wird nun ausgewertet und die weiteren Ermittlungen dauern an.

[tabs style=“h1″ icon_color=“#1e73be“ ] [tab title=“Kinderpornografie“ icon=“brankic-icon-auction“ ]Der Begriff Kinderpornografie bezeichnet die in fast allen Rechtssystemen mit hohen Strafen sanktionierte Darstellung sexueller Handlungen von und an Kindern. Im Internet wird man oft die Abkürzung „CP“ für Child Porn sehen.

Als pornografisch ist laut Bundesgerichtshof (BGH) eine Darstellung anzusehen, „wenn sie unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher, anreißerischer Weise in den Vordergrund rückt und in ihrer Gesamttendenz ausschließlich oder überwiegend auf das lüsterne Interesse des Betrachters an sexuellen Dingen abzielt“.

Unter Kinderpornografie versteht man pornografische Darstellungen, die den sexuellen Missbrauch von unter 14-Jährigen zeigen. Der Begriff des sexuellen Missbrauchs von Kindern umfasst in erster Linie Taten im Sinne der Paragrafen 176 ff. StGB (Strafgesetzbuch). Der Tatbestand ist aber auch dann erfüllt, wenn die Darstellung die Vornahme sexueller Handlungen eines Kindes an sich selbst zeigt und sich aus dem Zusammenhang der Aufnahme ergibt, dass es dazu von einem Dritten aufgefordert wurde.

Es ist unerheblich, ob die Darstellung ein reales Geschehen wiedergibt oder nicht; so fallen z. B. auch Manga-Bilder mit entsprechenden Darstellungen oder auch Erzählungen unter den Begriff „Kinderpornografie“. Am 5. November 2008 wurde der Tatbestandsbereich der Kinderpornografie ausgeweitet und das Schutzalter auf 18 Jahre angehoben. In das Strafgesetzbuch aufgenommen wurden jugendpornografische Schriften, die künftig eigenständig im Rahmen des § 184c StGB normiert werden. Unter Jugendpornografie versteht man pornografische Darstellungen, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen von 14 bis 18 Jahren zum Gegenstand haben.[/tab] [tab title=“Schützen Sie Kinder“ icon=“momizat-icon-bullhorn“ ]So melden Sie kinderpornografische Angebote der Polizei:

Sie sind zufällig auf eine Webseite mit kinderpornografischen Inhalten gestoßen und möchten dies via Internet anzeigen: Teilen Sie die Adresse dieser Seite bitte unmittelbar der für Ihren Wohnsitz zuständigen Polizeidienststelle, dem Landeskriminalamt Ihres Bundeslandes oder der Internet-Beschwerdestelle (www.internet-beschwerdestelle.de) mit. [/tab] [tab title=“Informationen“ icon=“momizat-icon-info“ ]Ob sexueller Kindesmissbrauch in der Familie, in der Schule oder durch Fremde geschieht, die Folgen dessen können das Leben eines Opfers erheblich beeinflussen. Das Gefühl von Sicherheit, Geborgenheit und das Vertrauen in andere Menschen können durch sexuelle Gewalt im Kindesalter gestört werden.

Aber Kinder und Jugendliche können sich oft nicht allein vor sexuellem Missbrauch schützen, sie brauchen die Hilfe von Erwachsenen.

Wie Sie helfen und Kinder schützen können, erfahren Sie auf der Webseite der Polizei-Beratung und des Weissen Rings unter: www.missbrauch-verhindern.de[/tab] [/tabs]

Schlagwörter: BerlinDurchsuchungFrankfurt am MainGeneralstaatsanwaltschaftGroßrazziaKinderpornografieLKA
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