München | Nachdem ein 37-Jähriger am Dienstagvormittag am S-Bahnhof Unterföhring bei einer Polizeikontrolle einem Polizisten die Dienstwaffe entrissen und dessen Kollegin in den Kopf geschossen hat, wurden nun weitere Details zu dem Schützen bekannt. Der Zustand der 26-jährigen Polizistin ist nach wie vor „lebensbedrohlich und sehr kritisch“, teilte ein Polizeisprecher mit.
Schütze befand sich auf Europa-Reise
[ihc-hide-content ihc_mb_type=“block“ ihc_mb_who=“reg,unreg“ ihc_mb_template=“3″ ]Wie mehrere amerikanische Medien übereinstimmend berichten, soll es sich bei dem Schützen um den 37-jährigen Alexander B. handeln der aus Fort Collins im US-Bundesstaat Colorado stammt. Familienangehörige die in den USA leben haben Alexander B. eindeutig wiedererkannt. Wie der Lokalsender „Denver7“ des US-amerikanischen Senders ABC berichtete, haben der Vater und der Bruder bestätigt, dass es sich um ein Familienmitglied handelt. Jedoch habe der Vater derzeit keinen Kontakt zu seinem Sohn und wisse nur, dass er von deutschen Behörden verhaftet wurde.
Die Polizei München bestätigte mittlerweile, dass Alexander B. in Oberbayern geboren und in den USA gelebt hat. Den Familienmitgliedern zufolge hat er bei seinem Vater in Fort Collins gelebt. Seine Mutter – eine gebürtige Griechin – lebt in Griechenland. Am Tag der Schießerei in München, habe sich Alexander B. gerade auf einer Europa-Reise befunden. Einen Tag zuvor sei er aus Athen gekommen. Die Nacht von Montag auf Dienstag verbrachte er Ermittlungen zufolge am Münchner Flughafen. Am Dienstagvormittag fuhr er mit der S-Bahn vom Flughafen in Richtung Innenstadt, bevor es am S-Bahnhof Unterföhring zur Schießerei kam.
Die Bayerischen Ermittlungsbehörden sind derzeit dabei, den Vater sowie die amerikanischen Behörden zu befragen. Nicht nur in Deutschland, sondern auch in den USA soll der 37-Jährige bereits wegen verschiedener Delikte mit der Justiz in „Kontakt“ gekommen sein.
Dies bestätigte am Mittwoch Münchens Polizeipräsident Hubertus Andrä. Einzelheiten wollte er aus ermittlungstaktischen Gründen jedoch nicht nennen. In Deutschland wurde Alexander B. im Jahr 2014 aktenkundig, nachdem er mit einer geringen Menge Cannabis erwischt wurde. Das Ermittlungsverfahren wurde wegen „Eigenbedarf“ eingestellt.
Unterbringung in psychiatrischer Einrichtung
Nachdem Alexander B. am Mittwoch dem Haftrichter vorgeführt wurde, hat dieser einen Unterbringungsbefehl in eine Psychiatrie erlassen. Seitdem sitzt der 37-Jährige in der geschlossenen psychiatrischen Abteilung des Isar-Amper-Klinikums. Augenzeugen, die mit ihm in der S8 saßen berichteten, dass er Selbstgespräche auf Englisch führte und sich „auffällig“ verhielt.
Die Staatsanwaltschaft hatte am Dienstag Haftbefehl wegen versuchten Mordes beantragt. Nun muss geklärt werden, ob Alexander B. aufgrund seines Zustandes als schuldfähig eingestuft werden kann. Der Beschuldigte selbst hat sich zu den Vorwürfen bislang noch nicht geäußert.
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