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Home Polizei-Nachwuchs

Polizeiausbildung | Voraussetzungen zur Einstellung

Dienstag, 1. März 2011
Lesezeit: 4 Min
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Polizeiausbildung | Voraussetzungen zur Einstellung
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Die Polizeiausbildung ist die Berufsausbildung von Polizeivollzugsbeamten. Sie findet in der Regel in einer Polizeischule statt. Ausgebildet wird in verschiedenen Institutionen und mit unterschiedlichen Laufbahnzielen, so dass sich Dauer und Lehrplan stark unterscheiden.

In Deutschland wird unterschieden zwischen einer Ausbildung im Sinne der Berufsausbildung für den mittleren Polizeivollzugsdienst und dem Studium an einer Polizeifachhochschule für den gehobenen Polizeivollzugsdienst. Dabei gibt es Bundesländer, die nur noch Polizeibeamten im gehobenen Dienst ausbilden und Bundesländer, welche sowohl für den mittleren als auch für den gehobenen Dienst ausbilden.

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Weiter unten haben wir eine Tabelle mit den Regelungen der einzelnen Bundesländer zusammengestellt.

Bei den hier beschriebenen Einstellungsvoraussetzungen handelt es sich um „Allgemeine“ Grundvoraussetzungen. Je nach Bundesland können diese abweichen. Genaue Informationen erteilen die zuständigen Einstellungsberater der Polizei. Viele weitere Tipps und Informationen gibt es auch auf CopZone.de

Der Selbstcheck zum Polizeiberuf | JETZT Online bei der Polizei NRW

Allgemeine Einstellungs – Voraussetzungen

Als Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung oder dem Studium steht bei allen Polizeien ein mehrtägiger Test an. Die erfolgreiche Absolvierung des Einstellungstestes ist eine zur Einstellung unumgängliche Voraussetzung. Die Ausführung unterscheidet sich dabei wieder von Bundesland zu Bundesland, sowie zwischen Ausbildungsanforderungen und Studienanforderungen.
In der Regel dauert das Testverfahren zwischen 2 und 4 Tage, dabei werden Bewerber in folgenden Bereichen geprüft:

  • Intelligenztest, Fähigkeitstest, Allgemeinwissenstest, Test der Konzentrationsfähigkeit
  • Kenntnis der deutschen und teilweise der englischen Sprache
  • Gruppengespräch, Interview, Kurzreferat
  • medizinische Untersuchung zur Feststellung der körperlichen Tauglichkeit durch einen Polizeiarzt
  • Dazu gehören:
    • Hörtest,
    • Sehtest,
    • Ergometrie,
    • EKG,
    • ggf. Röntgen u. a. m. .
  • Sportprüfung in verschiedenen Disziplinen ( NEU NICHT mehr in NRW, da vorab das Deutsche Sportabzeichen verlangt wird! )

Die Tests sind dabei mit unterschiedlichen Schwerpunkten und in unterschiedlichen Zusammensetzungen zu absolvieren – die Ausgestaltung obliegt alleine der einstellenden Polizei. Die Voraussetzungen für den gehobenen Dienst sind dabei naturgemäß anspruchsvoller.

Neben dem Einstellungstest wird an schulischen Voraussetzungen für die Ausbildung (mittlerer Dienst) eine abgeschlossene Mittlere Reife oder eine abgeschlossene Berufsausbildung (mit vorangegangenem qualifizierenden Hauptschulabschluss) verlangt, für das Studium (gehobener Dienst) mindestens die Fachhochschulreife.

 

Weitere Anforderungen:

  • Guter gesundheitlicher Allgemeinzustand, keine chronischen Erkrankungen
  • Sehleistung beträgt ohne Sehhilfe mindestens 30% (bei unter 20-Jährigen mindestens 50%)
  • Der so genannte „Body- Mass -Index“ liegt zwischen 18 und 27,5
  • Mindestgröße als Frau mindestens 163 cm und als Mann mindestens 168 cm groß sind (NRW | abweichend je Bundesland)
  • Keine im Dienst sichtbaren Tätowierungen oder ähnliches
  • Schwimmnachweis (Abzeichen „Freischwimmer“ oder Bronze | können nur anerkannt werden, wenn sie von Organisationen, Einrichtungen oder sonstigen Veranstaltern (z. B. DLRG, ASB oder DRK-Wasserwacht) ausgestellt wurden, die zur Ausstellung der entsprechenden Nachweise berechtigt sind.)
  • NEU Nachweise über den Erwerb des Deutschen Sportabzeichens (z.B. NRW ) zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als zwölf Monate NEU
  • Polizeidiensttauglichkeit
  • Erfolgreiche Teilnahme am Einstellungsverfahren
  • Verfassungstreue
  • Sofern noch nicht vorhanden, muss bis zum Ende der Ausbildung oder des Studiums auf eigene Kosten die Fahrerlaubnis der Klasse B (Schaltgetriebe) erworben werden.
  • Wichtig u.a. bei der Polizei NRW!!! Nicht für eine Einstellung, aber für Ihren Ausbildungs- /Studienerfolg ist folgende Voraussetzung zwingend:Sie müssen bis spätestens 01. Februar des auf die Einstellung folgenden Jahres den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Grundlagen der Textverarbeitung (Tastschreiben am PC) beherrschen. Erforderlich ist eine abgelegte Schnellschreibarbeit als Prüfung mit einer Mindestleistung von 80 Anschlägen je Minute. Die Bewertung hat nach den Bewertungstabellen für 10-Minuten-Abschriften mit Korrekturmöglichkeiten für Schulen und Lehrgänge zu erfolgen.

 

Vorbereitungslektüre

Sporttest – Beispiel Berlin

  • 2000m – Lauf (Männer max. 09:20 min; Frauen max. 11:20 min / ab einem Alter von 30 Jahren Männer max. 09:50 min; Frauen max. 11:50 min)
  • Hindernisparcours | Querpferd, Parallelbarren, Stufenbarren, Bodenmatten, Bock, 1,80m Holzwand

VIDEO Polizeibewerber im Fitness-Test



Übersicht Einstellungen im mittleren oder gehobenen Polizeidienst | Nach Bundesland

Video zum Auswahlverfahren der Polizei Niedersachsen

Foto: Polizei Baden-Württemberg

Schlagwörter: Ausbildung PolizeiBewerbung PolizeiEinstellungsvoraussetzungenPolizeiberuf
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