Die Verhandlungsgruppe (VG) ist eine Spezialeinheit der Polizei. In Deutschland verfügen die Polizeien aller Bundesländer sowie der Bund (Bundeskriminalamt) über eine oder mehrere Verhandlungsgruppen.
Bis 1971 war in Deutschland die Geiselnahme in Geldinstituten ein unbekanntes Delikt. Diese Straftaten waren Auslöser für den Aufbau von Verhandlungsgruppen. Sie führen Verhandlungen mit dem Täter, um diesen zur Aufgabe zu bewegen, oder unterstützt andere Kräfte bei der Lagelösung.
Die Mitglieder einer Verhandlungsgruppe sind in der Gesprächsführung und Psychologie speziell ausgebildete und intensiv trainierte Polizeivollzugsbeamte. Für sie ist es unabdingbar, sich in die möglichen Handlungsweisen des Gegenübers hineinversetzen zu können. Diese Einschätzung dient dem Einsatzleiter als Grundlage für Entscheidungen.
In den VG finden nur Polizeibeamte Verwendung, die bereits langjährige Erfahrungen im Polizeidienst gesammelt haben. In einigen Bundesländern wird die Tätigkeit in der Verhandlungsgruppe im Nebenamt wahrgenommen.
Das Einsatzgebiet der Verhandlungsgruppen umfasst heute folgende Einsatzlagen: Bedrohungslagen, Verbarrikadierung, Suizidversuch, Entführung, Geiselnahmen sowie Erpressungen
Neben den Verhandlungen mit Straftätern betreuen Mitglieder von Verhandlungsgruppen in solchen Lagen die Opfer sowie deren Angehörige. Die Verhandlungsgruppe kann immer dann eingesetzt werden, wenn Menschen sich zumindest temporär in einer psychischen Ausnahmesituation befinden.
Alle diese Tätigkeiten werden also nicht von Psychologen wahrgenommen, wie immer wieder irreführend in den Medien berichtet oder auch in Kriminalfilmen dargestellt wird.
Die Verhandlungsgruppe arbeitet in der Regel sehr eng mit dem Spezialeinsatzkommando (SEK) zusammen. In einigen Bundesländern (z.B. Nordrhein-Westfalen) sind Verhandlungsgruppe, SEK und das Mobile Einsatzkommando in einer übergeordneten Dienststelle Spezialeinheiten zusammengefasst.
Verhandlungsgruppe – Beispiel Einsatz
Aachen im Dezember 1999: Der maskierte Mann hat fast alles, was er will:
● 1,5 Mio. DM im Gepäck
● 1 gepanzertes Fluchtfahrzeug
● 3 Handgranaten
● 2 Pistolen
und drei Menschen in seiner Gewalt, die er permanent mit dem Tod bedroht und als Druckmittel missbraucht. Was ihm noch fehlt, ist der freie Abzug aus der Bank. Die Geiselnahme endet mit dem Tod des Geiselnehmers, er hat sein Ziel nicht erreicht. Die drei Geiseln können, wenn auch durch das brutale Vorgehen des Täters verletzt, befreit werden. Dazwischen liegen 52 Stunden Verhandlungen mit insgesamt 264 Gesprächen zwischen der Polizei und dem Geiselnehmer so wie den Geiseln. Dabei drängt sich die Frage auf: Worüber kann man reden, wenn es aus Sicht des Täters doch fast nichts mehr zu sagen gibt?
Die Antwort ist einfach: Man kann über alles reden, solange es der Rettung von Menschenleben dienlich ist. Die Entwicklung und Durchführung von Gesprächsstrategien ist dagegen gar nicht so einfach. Genau diese Aufgabe obliegt in NRW den Verhandlungsgruppen innerhalb der Spezialeinheiten.
Das bis 1971 in Deutschland unbekannte Delikt der Geiselnahme in Geldinstituten war der Auslöser für den kontinuierlichen Aufbau von heute sechs Verhandlungsgruppen. Die weitaus größere Zahl von Einsatzlagen als etwa die Geiselnahme in Geldinstituten umfasst heute die Bereiche: Bedrohungslagen, Verbarrikadierungen, Suizidversuche, Entführungen und Erpressungen.
Mögen die Einsatzlagen noch so unterschiedlich sein, sie haben doch eines gemeinsam: Menschen befinden sich zumindest temporär in einer psychischen Ausnahmesituation. Um hierauf adäquat reagieren zu können, ist es unabdingbar, sich in die Gefühlswelt des Gegenübers hineinversetzen zu können; dem emotionalen Zustand von Geiseln und Opfern ist hierbei besonders Rechnung zu tragen. Dementsprechend ist der Umgang mit Menschen in solchen Ausnahmesituationen auch ein wichtiger Bestandteil der Aus- und Fortbildung der Verhandlungsgruppen. In diesem Zusammenhang muss man sich bewusst machen, dass Verhandlungen mit Tätern nicht immer dazu führen, dass sie von der weiteren Begehung ihrer Tat Abstand nehmen. Jedoch kann es durch die Aufnahme von Verhandlungen zu einer Stabilisierung und damit zu einer deutlichen Verbesserung der Ausgangssituation kommen.
Recklinghausen im Dezember 2003 Ein Mann steht auf dem Ausleger eines Baukrans in einer Höhe von 30 Metern. Er macht einen ruhigen Eindruck, ist aber völlig verzweifelt. Er droht an, sich hinunterzustürzen. Was kann man tun, was soll man tun?
Bei den meisten Menschen mit Suizidabsichten steht nicht der Wunsch zu Sterben im Vordergrund, sondern der Wunsch nach Veränderung der Aussichtlosigkeit der eigenen beruflichen oder privaten Situation. Hilfe kann letztendlich nur Hilfe zur Selbsthilfe sein. Das erfordert Einfühlungsvermögen und in den meisten Fällen auch viel Zeit. Der Verhandler kann die Probleme nicht lösen, aber er kann vorurteilsfrei Wege aus der Krise aufzeigen und Hilfestellung auf dem Weg dorthin anbieten. Das Vorstellungsvermögen, selbst in so eine ausweglose Situation geraten zu können, können dabei hilfreich sein.
Mit Einverständnis des Suizidenten klettern zwei Mitglieder der Verhandlungsgruppe auf den Baukran, um sich als Gesprächspartner anzubieten. Nach drei Stunden kann der Mann zum Verlassen des Krans bewegt werden. Er begibt sich auf eigenen Wunsch in psychiatrische Behandlung.
Da die Verhandlungsgruppen in den meisten Fällen gemeinsam mit dem SEK eingesetzt werden, ist eine genaue Kenntnis von taktischen Handlungsabläufen der jeweils anderen Einheit unerlässlich. Über dieses taktische Verständnis hinaus sollten Verhandlungsgruppenmitglieder insbesondere für Langzeitlagen, wie etwa Entführungen oder Erpressungen, über ein besonderes Maß an sozialer Kompetenz und Teamfähigkeit verfügen. Der Fortbildung im Bereich der so genannten neuen Medien kommt ebenfalls eine große Bedeutung zu, da die Fälle, in denen Täter oder Opfer über das Internet oder SMS kommunizieren, deutlich zugenommen haben. Dies führte in den letzten Jahren auch zu einer zunehmenden Spezialisierung der einzelnen Verhandlungsgruppenmitglieder, um möglichst auf alle denkbaren Komponenten einer Einsatzlage professionell reagieren zu können. Durch Rufbereitschaftsregelung sind die Verhandlungsgruppen rund um die Uhr erreichbar.