Deggendorf – Am Morgen des gestrigen Donnerstag (13.10.2011) wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft Deggendorf Durchsuchungsmaßnahmen bei zwei Männern aus Deggendorf durch ein Spezialeinsatzkommando (SEK), sowie Einsatzkräften weiterer Dienststellen vollzogen. Gegen die beiden Beschuldigten lagen konkrete Hinweise vor, dass sie im Besitz von Waffen sein könnten.
Im Vorfeld der durchgeführten polizeilichen Maßnahmen gelang auch die Aufklärung eines massiven Körperverletzungsdeliktes.
Bereits am 1. Oktober war am Oberen Stadtplatz im Zuge einer Auseinandersetzung ein 20-jähriger mexikanischer Student massiv zusammengeschlagen worden. Der Mann erlitt dabei so starke Gesichtsverletzungen, dass er sein Studium abbrechen musste. Die Tat konnte von der Deggendorfer Polizei aufgeklärt und ein 22-jähriger Mann aus Deggendorf als Täter überführt werden.
Eine Woche später – am 8. Oktober – ereignete sich in der Rosengasse in Deggendorf wiederum eine Schlägerei vor einem Lokal. Im Rahmen der Ermittlungen wurden Personalien mehrerer Personen festgestellt. Als Ausfluss dieses und des vorgenannten Verfahrens kamen die Ermittler auch auf zwei 17- und 22-jährige Männer aus dem Stadtgebiet Deggendorf. Während der Ermittlungen zu diesen Delikten ergaben sich jüngst auch konkrete Hinweise, dass das Duo im Besitz von Waffen sein könnte. Deshalb beantragte die Staatsanwaltschaft Deggendorf für die beiden Wohnungen Durchsuchungsbeschlüsse, die gestern von der Deggendorfer Polizei mit Unterstützung des SEK’s vollzogen wurden.
Die Einsatzmaßnahmen verliefen problemlos, beide Männer waren anwesend und wurden durch die Spezialkräfte vorläufig festgenommen. In den Wohnungen fanden die Beamten geringe Mengen Marihuana, zwei Schlagringe sowie drei Schreckschusswaffen (zwei Pistolen und einen Revolver), die allesamt für weitere Untersuchungen sichergestellt wurden.
Die beiden 17- und 22-Jährigen wurden vernommen, machten aber zur Herkunft der sichergestellten Gegenstände keine Angaben. Sie wurden nach Abschluss aller erforderlichen polizeilichen Maßnahmen nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wieder entlassen. Gegen das bereits polizeibekannte Duo wird jetzt wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Waffengesetz ermittelt.