Die Polizeiinspektion Lindau hatte am 13.12.2010 eine anonyme Mitteilung erhalten, dass zwei muslimische Personen nach Deutschland eingereist seien und über große Mengen sprengstofffähiges Material verfügen würden.
Nachdem sich bei einer ersten Überprüfung zudem ein polizeilich relevanter Hintergrund bei einer der genannten Personen ergab, folgte ein großangelegter Polizeieinsatz in Lindau, für den auch Spezialeinheiten hinzugezogen wurden. Nach mehreren Stunden stellte sich heraus, dass sich weder die beiden genannten Personen in Lindau aufhielten, noch dass das sprengstofffähige Material an dem angegebenen Ort lagerte.
Im Rahmen der daraufhin eingeleiteten Ermittlungen wegen falscher Verdächtigung stellte sich heraus, dass ein zwischenzeitlich 34-jähriger Mann Streit mit seiner ehemaligen Lebensgefährtin hatte, in deren Keller angeblich das brisante Material lagern hätte sollen. Aufgrund der Ermittlungsergebnisse der Kriminalpolizei wurde der Mann, der mit einer thailändischen Nummer angerufen hatte, im Frühjahr 2014 schließlich rechtskräftige zu einer Geldstrafe über einen sehr hohen vierstelligen Geldbetrag verurteilt.
Mit dieser Verurteilung ist der Fall für den 34-Jährigen jedoch nicht abgeschlossen. Nachdem der Polizeieinsatz und die anschließenden Ermittlungen durch seine vorsätzliche Falschmitteilung ausgelöst worden waren, wurde ihm durch das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West jetzt eine Rechnung über die polizeilichen Einsatzkosten in Höhe von fast 14.000 Euro zugestellt.