Berlin – Am vergangenen Abend des 18.05.2011 kam es zu einem SEK Einsatz in Berlin-Grunewald bei dem zwei Männer festgenommen wurden, die bei der Festnahme massiven Widerstand leisteten.
Am Dienstag (17.05.2011) hatte ein Unbekannter einen 39-jährigen Autohändler während einer Probefahrt mit einer Schusswaffe bedroht und von diesem eine größere Summe Geld gefordert. Dabei gab der Unbekannte vor, im Auftrag eines Dritten zu handeln und versuchte den 39-Jährigen einzuschüchtern, indem er ihm Details über dessen Familie berichtete.
Aus Angst um seine Angehörigen fuhr der Bedrohte mit dem Täter zu einer Bankfiliale und hob eine dreistellige Summe Bargeld ab, die er aushändigte. Anschließend wurde er aufgefordert, sich in den nächsten Tagen bereit zu halten, da man erneut auf ihn zukommen werde, um weiteres Geld zu fordern. Anschließend ließ der Täter sein Opfer seinen Weg fortsetzen.
Der Autohändler erstattete daraufhin Anzeige bei der Polizei Berlin.
Am gestrigen Abend gegen 21 Uhr bestellten die Täter den 39-jährigen Geschädigten zu einer weiteren Geldübergabe in die Hubertusallee.
Da die Täter den 39-Jährigen bereits am Vortag mit einer Schusswaffe bedroht haben, wurden Polizeibeamte des Spezialeinsatzkommando (SEK) Berlin, zum Übergabeort entsandt, da akute Gefahr für das Opfer und Unbeteiligte bestand.
Das die Polizei mit Ihrer Einschätzung der Lage und Vorgehensweise richtig lag, zeigte die Festnahme der zwei 23-jährigen Tatverdächtigen.
Beide Männer leisteten bei ihrer Festnahme erheblichen Widerstand indem sie, während sie bereits am Boden lagen, in Richtung der Spezialkräfte schlugen und traten. Einer der Männer führte eine scharfe und geladene Schusswaffe bei sich, an die er bei der Festnahme heranzukommen versuchte.
Ein der Polizei noch unbekannter Zeuge hatte sich bereits gestern Abend an den Tagesspiegel gewandt und von einem aus seiner Sicht unverhältnismäßigen Vorgehen der festnehmenden SEK-Beamten berichtet.
Dem Tagespiegel berichtete der Augenzeuge das er und seine Ehefrau sich in Höhe einer gegenüberliegenden Trattoria befanden, „als plötzlich mehrere Männer zwei bis drei am Boden liegende Männer überwältigten und auf sie einschlugen und eintraten“
„Wir waren schockiert, wie brutal die bereits wehrlosen und am Boden liegenden Männer malträtiert worden sind“, sagte er gegenüber dem Tagespiegel.
„Die Männer sind sogar noch einmal zurückgekommen, um nachzutreten. Das grenzte schon an Misshandlung“, so der Zeuge weiter aus seiner Wahrnehmung.
Das es bei Festnahmen bewaffneter Täter durch Spezialkräfte der Polizei auch zu tödlichen Übergriffen kommt, zeigte erst vergangenes Jahr der SEK Einsatz in Neuwied. Hierbei wurde der 42-jährige Polizeioberkommissar Manuel K. des SEK Rheinland-Pfalz durch einen Rocker der Hells Angels erschossen.
Fast genau vor acht Jahren wurde der 37-jährige Roland K., Angehöriger des SEK Berlin, bei einem Einsatz in der Kienitzer Straße in Neukölln von einer Kugel in den Kopf tödlich getroffen.
Bei der Polizei hat sich der Augenzeuge vom gestrigen SEK Einsatz bisher noch nicht gemeldet und wird dringend gebeten dieses nachzuholen, sagt ein Polizeisprecher.
Nach Bekanntwerden der Vorwürfe und Anfrage des Tagesspiegels an die Berliner Polizei, hat diese ein Strafermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt eingeleitet.
Die Beamten des SEK hatten schon unmittelbar nach dem Einsatz Anzeige gegen die beiden Festgenommenen wegen versuchter Körperverletzung sowie Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte erstattet. Die Ermittlungen zu den Vorwürfen werden beim Landeskriminalamt geführt.
Während einer der gestern Abend festgenommenen Täter bereits unmittelbar nach der Festnahme vernommen wurde, musste der zweite ambulant in einem Krankenhaus behandelt werden. Während ihrer Vernehmungen benannten die Männer einen 28-Jährigen als Auftraggeber der Tat. Bei diesem handelt es sich um einen ehemaligen Mitarbeiter des Autohändlers, welcher wenig später in der Corker Straße in Wedding vorläufig festgenommen werden konnte, seine Tatbeteiligung jedoch bestreitet. Durchsuchungen an den Wohn- und Aufenthaltsanschriften der drei mutmaßlichen Täter führten zum Auffinden von Beweismitteln für die Tatbegehung.
Die Festgenommenen werden einem Richter zum Erlass eines Haftbefehls wegen räuberischer Erpressung vorgeführt.