Recklinghausen | Am gestrigen Dienstag teilte ein Zeuge der Polizei mit, dass Bewohner einer Unterkunft für Zuwanderer an der Grullbadstraße zurückliegend mehrfach von einem 30-jährigen Mitbewohner aus dem Irak bedroht worden waren. Die Bedrohungen erfolgten teilweise unter Vorhalt eines Messers.
Die Befragungen der vier Geschädigten bestätigten die Angaben des Zeugen. Zusätzlich gaben sie den Hinweis, dass sich der 30-Jährige in sozialen Netzwerken mit Waffen zeigen würde.
Da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass der Iraker die Geschädigten weiter bedroht und er darüber hinaus über mögliche Waffen verfügt, wurde er am Abend gegen 19 Uhr in seinem Zimmer in der Unterkunft durch Spezialeinsatzkräfte festgenommen.
Bei der Durchsuchung wurden keine Waffen aufgefunden. Die weiteren Ermittlungen dauern an. Der polizeiliche Staatsschutz ist in die Ermittlungen eingebunden.
Hintergrundinformationen der Stadt Recklinghausen:
Ergebnisse der Sicherheitsabfrage über Asylbewerber
Die Stadtverwaltung hat im Januar und Februar eine Sicherheitsabfrage bei verschiedenen Behörden über Asylbewerber durchgeführt. Dabei ging es um Asylbewerber, die in Recklinghausen leben und deren Asylverfahren nicht abgeschlossen ist. Jetzt liegen die Ergebnisse vor.
Zum Hintergrund: Im Zuge des Vorfalls mit dem Pariser Attentäter – SEK-Einsatz.de berichtete – hat die Stadt Recklinghausen die Erkenntnis gewonnen, dass nicht alles, was über einzelne Asylbewerber bei den unterschiedlichen Behörden bekannt ist, der Kommune automatisch mitgeteilt wird und entsprechend verwendet werden kann. Das Ausländeramt hat bei fünf Behörden auf digitalem Weg nach strafrechtlich relevanten Erkenntnissen über die Asylbewerber gefragt. Zu den Behörden zählen das NRW-Innenministerium, das Bundesverteidigungsministerium, das Landeskriminalamt, das Zollkriminalamt und der Bundesnachrichtendienst.
„Die Sicherheitsabfrage hat nun gezeigt, dass die weitaus größte Anzahl der Asylbewerber unbescholten ist“, sagt Bürgermeister Christoph Tesche. „Das heißt auch, dass weiterhin kein Generalverdacht auf den Flüchtlingen lasten darf. Wer allerdings unser Gastrecht missbraucht, der muss sich auch auf Konsequenzen bis hin zur Abschiebung einstellen. Die Sicherheitsabfrage hat außerdem gezeigt, dass uns alle fünf Behörden hervorragend unterstützt und schnell geantwortet haben.“ Zudem sei man so in der Lage, Informationen gebündelt weiterzugeben, sodass die anderen Behörden mit den Ergebnissen arbeiten können.
Zu den Zahlen: Es gab 929 sicherheitsrechtliche Überprüfungen. In circa 740 Fällen haben alle fünf Behörden mitgeteilt, dass keine Erkenntnisse über diese Personen vorliegen. 145 Flüchtlinge weisen ebenfalls keine Auffälligkeiten auf, wurden jedoch von einigen Bundesländern als unerlaubt Einreisende erfasst.
Die Ausländerbehörde hat in 37 Fällen die gebündelten Informationen über Asylbewerber an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) weitergegeben. Ziel ist es, dass dort die Asylverfahren schneller bearbeitet und gemeldete Erkenntnisse berücksichtigt werden. Rückläufe gab es vom BAMF zu dreizehn Fällen. Davon ist in sieben Fällen bereits eine vorgezogene Bearbeitung durch das BAMF erfolgt.
Ausblick: Die Sicherheitsabfrage hat gezeigt, dass man die Asylbewerber nicht unter einen Generalverdacht stellen kann. Weil die Kommunen aber nicht automatisch alle Informationen, die es bei anderen Behörden gibt, mitgeteilt bekommen, werden Sicherheitsabfragen zu allen neuen Asylbewerbern auch künftig in Recklinghausen durchgeführt. Wenn Asylverfahren lange andauern, kann die Sicherheitsabfrage im Bedarfsfall wiederholt werden.