Berlin | Das Generalkonsulat der Republik Türkei warb gestern (10.04.2013) gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und der Berliner Polizei für den Polizeiberuf.
Jugendliche konnten sich vor Ort über Perspektiven und Einstiegsmöglichkeiten bei der Berliner Polizei und anderen Sicherheitsbehörden informieren.
Anlass war der „Tag der Türkischen Polizei“, der in diesem Jahr als Tag der türkischen und deutschen Polizei begangen wurde. An der Veranstaltung nahmen Berlins Innensenator, Frank Henkel, der türkische Generalkonsul, A. Başar Şen, der Polizeipräsident in Berlin, Klaus Kandt, und die Mitglieder des Sicherheitsreferates der Botschaft der Republik Türkei in Berlin teil.
Bei der feierlichen Veranstaltung des türkischen Generalkonsulats informierten sowohl deutsche als auch türkischstämmige Beamtinnen und Beamte der Berliner Polizei die interessierten Jugendlichen und potenziellen Bewerberinnen und Bewerber über die Ausbildung und Einstellung bei der Polizei an ihren Informationsständen persönlich. Den Jugendlichen aus Berlin wurde somit die Möglichkeit gegeben, den polizeilichen Beruf näher kennenzulernen und bei ihrer Berufswahl den Dienst bei der Berliner Polizei in Betracht zu ziehen.
Fotos: Tomas Moll | SEK-Einsatz.de
[slideshow id=100]Bewerbungen für die Frühjahrseinstellungen 2014 werden voraussichtlich ab Juni 2013 möglich sein.
Klicken Sie HIER um zur Online-Bewerbung der Polizei Berlin zu gelangen
Bitte prüfen Sie, ob Sie alle Zulassungsvoraussetzungen zum Zeitpunkt des beabsichtigten Einstellungszeitpunktes erfüllen.
[box title=“Einstellungsvoraussetzungen Polizei Berlin“ color=“#0066ff“]In die Laufbahn des mittleren und gehobenen Dienstes der Schutz- bzw. Kriminalpolizei darf eingestellt werden:- wer Deutsche/r im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland oder Staatsangehörige/r eines Mitgliedslandes der Europäischen Union ist (Für Angehörige anderer Nationalitäten gelten Sonderregelungen – bei Bedarf bitte erfragen.),
- die Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung von Berlin eintritt,
- den Besitz einer Fahrerlaubnis für Personenkraftwagen mit Schaltgetriebe nachweist (muss bis zum Ausbildungsende bzw. von Lebensälteren vor Beginn des dritten Ausbildungsabschnitts nach 1 1/2 Ausbildungsjahren erworben sein bzw. bis zum Ende des 2. Semesters nachgereicht werden),
- die Fähigkeit besitzt, eine Strecke von mindestens 200m ohne Unterbrechung schwimmen zu können und einen entsprechenden Schwimmfähigkeitsnachweis erbringt (z. B. Schwimmabzeichen „Bronze“),
- als Bewerberin mindestens 160cm und als Bewerber mindestens 165cm groß ist,
- die Einstellungsprüfung besteht,
- nach polizeiärztlicher Untersuchung vollzugsdiensttauglich ist. Auch Brillenträger können eingestellt werden, wenn eine für den Polizeivollzugsdienst ausreichende Sehfähigkeit nach einer Untersuchung durch den Polizeiarzt festgestellt wird. Die Regelungen für die Mindestsehleistungen im Polizeivollzugsdienst entnehmen Sie bitte den Hinweisen zur Polizeidiensttauglichkeit.
- nach ihrer/seiner Persönlichkeit für den Polizeivollzugsdienst geeignet ist (einwandfreier Leumund, insbesondere keine Vorstrafen),
- In Sommerkleidung sichtbare Tätowierungen stehen grundsätzlich einer Einstellung entgegen. Für kleine und unauffällige Tätowierungen sind Ausnahmen möglich. Unabhängig von der Sichtbarkeit sind alle Tätowierungen mit den polizeilichen Anforderungen nicht zu vereinbaren, die rechts- oder linksradikale bzw. extremistische, entwürdigende, sexistische bzw. frauenfeindliche, gewaltverherrlichende bzw. menschenverachtende Darstellungen beinhalten. Das gilt ebenso für Brandings, Implantate und andere Körpermodifikationen.
- Darüber hinaus: Mittlerer Dienst der Schutzpolizei zum angestrebten Einstellungstermin 16 bis 29 Jahre alt ist. Darüber hinaus werden zum Herbst 2013 keine Lebensälteren (30 – 39 Jahre) eingestellt! mindestens die erweiterte Berufsbildungsreife (bisher: „erweiterter Hauptschulabschluss“) oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt bzw. bis zum Ausbildungsbeginn erworben hat. Gehobener Dienst der Schutz- und Kriminalpolizei zum angestrebten Einstellungstermin höchstens 31 Jahre alt ist. mindestens die Fachhochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt. Ein Mindestnotendurchschnitt ist für den jeweiligen Schulabschluss nicht mehr erforderlich.[/box]
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Video zum Sporttest des „Hindernisparcours“ im Rahmen der Eignungsauswahlprüfung | via YouTube – © Polizei Berlin