
Um für die vielfältigen Aufgabenbereiche und die täglichen Herausforderungen vorbereitet zu sein, steht zum Anfang einer jeden beruflichen Laufbahn eine interessante und abwechslungsreiche Ausbildung.
Nach erfolgreicher Ausbildung und Übernahme in die praktischen Dienstbereiche sammeln die jungen Polizistinnen und Polizisten berufspraktische Erfahrungen in den Einsatzeinheiten und auf den Polizeiabschnitten der Polizei Berlin.
In späteren Jahren sind dann je nach Eignung, Befähigung und freien Positionen Verwendungen in Spezialdienststellen wie zum Beispiel dem Zentralen Verkehrsdienst, der Wasserschutzpolizei, dem Funk- und Fernmeldewesen, in der Präventionsarbeit, bei den Diensthundführern oder den Operativen Diensten (SEK/MEK) möglich. Bei entsprechend guten Leistungen bietet die Polizei Berlin auch gute Aufstiegsmöglichkeiten in die jeweils nächsthöhere Laufbahn.
Für die Erfüllung der vielfältigen Aufgaben braucht die Polizei Berlin Nachwuchskräfte, die sich engagiert mit Selbstbewusstsein und Durchsetzungsvermögen diesen Aufgaben stellen wollen. Darüber hinaus ist die Polizei Berlin sehr an Bewerberinnen und Bewerbern interessiert, die über – möglichst muttersprachliche – Fremdsprachenkenntnisse verfügen, insbesondere Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Russisch, Serbisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch oder Vietnamesisch.
Ebenso ist die Polizei Berlin an der Erhöhung des Frauenanteils interessiert, daher sind Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht.
Bewerben Sie sich jetzt online für die Einstellungen zum 2. September 2013 für den mittleren Dienst der Schutzpolizei oder zum 1. Oktober 2013 für den gehobenen Dienst der Schutz- bzw. Kriminalpolizei.
Bewerbungsschluss ist der 15. Januar 2013!!
Bewerbungen für die Frühjahrseinstellungen 2014 werden voraussichtlich ab Juni 2013 möglich sein.
Klicken Sie HIER um zur Online-Bewerbung der Polizei Berlin zu gelangen
Bitte prüfen Sie, ob Sie alle Zulassungsvoraussetzungen zum Zeitpunkt des beabsichtigten Einstellungszeitpunktes erfüllen.
[box title=“Einstellungsvoraussetzungen Polizei Berlin“ color=“#0066ff“]In die Laufbahn des mittleren und gehobenen Dienstes der Schutz- bzw. Kriminalpolizei darf eingestellt werden:- wer Deutsche/r im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland oder Staatsangehörige/r eines Mitgliedslandes der Europäischen Union ist (Für Angehörige anderer Nationalitäten gelten Sonderregelungen – bei Bedarf bitte erfragen.),
- die Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung von Berlin eintritt,
- den Besitz einer Fahrerlaubnis für Personenkraftwagen mit Schaltgetriebe nachweist (muss bis zum Ausbildungsende bzw. von Lebensälteren vor Beginn des dritten Ausbildungsabschnitts nach 1 1/2 Ausbildungsjahren erworben sein bzw. bis zum Ende des 2. Semesters nachgereicht werden),
- die Fähigkeit besitzt, eine Strecke von mindestens 200m ohne Unterbrechung schwimmen zu können und einen entsprechenden Schwimmfähigkeitsnachweis erbringt (z. B. Schwimmabzeichen „Bronze“),
- als Bewerberin mindestens 160cm und als Bewerber mindestens 165cm groß ist,
- die Einstellungsprüfung besteht,
- nach polizeiärztlicher Untersuchung vollzugsdiensttauglich ist. Auch Brillenträger können eingestellt werden, wenn eine für den Polizeivollzugsdienst ausreichende Sehfähigkeit nach einer Untersuchung durch den Polizeiarzt festgestellt wird. Die Regelungen für die Mindestsehleistungen im Polizeivollzugsdienst entnehmen Sie bitte den Hinweisen zur Polizeidiensttauglichkeit.
- nach ihrer/seiner Persönlichkeit für den Polizeivollzugsdienst geeignet ist (einwandfreier Leumund, insbesondere keine Vorstrafen),
- In Sommerkleidung sichtbare Tätowierungen stehen grundsätzlich einer Einstellung entgegen. Für kleine und unauffällige Tätowierungen sind Ausnahmen möglich. Unabhängig von der Sichtbarkeit sind alle Tätowierungen mit den polizeilichen Anforderungen nicht zu vereinbaren, die rechts- oder linksradikale bzw. extremistische, entwürdigende, sexistische bzw. frauenfeindliche, gewaltverherrlichende bzw. menschenverachtende Darstellungen beinhalten. Das gilt ebenso für Brandings, Implantate und andere Körpermodifikationen.
- Darüber hinaus: Mittlerer Dienst der Schutzpolizei zum angestrebten Einstellungstermin 16 bis 29 Jahre alt ist. Darüber hinaus werden zum Herbst 2013 keine Lebensälteren (30 – 39 Jahre) eingestellt! mindestens die erweiterte Berufsbildungsreife (bisher: „erweiterter Hauptschulabschluss“) oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt bzw. bis zum Ausbildungsbeginn erworben hat. Gehobener Dienst der Schutz- und Kriminalpolizei zum angestrebten Einstellungstermin höchstens 31 Jahre alt ist. mindestens die Fachhochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt. Ein Mindestnotendurchschnitt ist für den jeweiligen Schulabschluss nicht mehr erforderlich.[/box]
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Hier finden Sie gute Vorbereitungslektüre für das Eignungsauswahlverfahren der Polizei (länderübergreifend)
Video zum Sporttest des „Hindernisparcours“ im Rahmen der Eignungsauswahlprüfung | via YouTube – © Polizei Berlin