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DPolG: Große Koalition muss Vorratsdatenspeicherung beschließen

Donnerstag, 31. Oktober 2013
Lesezeit: 1 Min
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DPolG: Große Koalition muss Vorratsdatenspeicherung beschließen
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vorratsdatenspeicherung

Bundesvorsitzender Rainer Wendt sagte in Berlin: „Die Union ist schon lange dafür, die Speicherung von Telekommunikationsdaten für wenigstens sechs Monate einzuführen, von der SPD hat man vor der Wahl keinen lautstarken Protest dagegen vernommen. Der Bremser bei dem wichtigen sicherheitspolitischen Vorhaben, die FDP, ist erst mal weg. Einer Einführung steht also nichts mehr im Weg.

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Vor dem Hintergrund der NSA Affäre dürfen die notwendigen sicherheitspolitischen Maßnahmen jetzt nicht aus den Augen verloren werden. Die Ermittler brauchen die Verbindungsdaten, um schwere Straftaten aufklären zu können. Mit nachvollziehbar hohen Hürden ausgestattet – wie der richterlichen Genehmigungspflicht – liegt mit den Verbindungsdaten oft der einzige Ermittlungsansatz vor.“

Das Bundeskriminalamt hat vor zwei Jahren eine Studie vorgelegt, aus der hervorgeht, welche Auswirkungen die fehlenden Verkehrsdaten für die Ermittlungen bedeuten. Die Ermittler baten im Zeitraum vom 2. März bis zum 16. Juni 2010 Telekommunikationsanbieter bei insgesamt 701 Anschlüssen um Auskunft. Davon betrafen 385 den Deliktsbereich Kinderpornografie sowie Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. „Von den insgesamt 701 Anschlüssen sind 147 auf ein Ermittlungsverfahren zurückzuführen, bei welchem die fehlende Vorratsdatenspeicherung ein erhebliches Ermittlungsdefizit darstellte“, heißt es in dem Bericht.

Wendt: „Wohlgemerkt: Es geht hier nicht um leichte Straftaten, sondern um Mord, Organisierte Kriminalität oder Kindermissbrauch. Deshalb brauchen wir die Vorratsdatenspeicherung, damit schlimme Verbrecher nicht weiter frei herumlaufen.“

Quelle: DPolG

Schlagwörter: DPolGPolizeigewerkschaftVorratsdatenspeicherung
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