Nach Expertenmeinung liegt bei 1,3 Promille eine Leistungseinbuße von über 80 Prozent vor. Vor diesem Hintergrund, so Malchow, und der ständig steigenden Zahl von Radfahrern sei es zur wirksamen Verbesserung der Verkehrssicherheit höchste Zeit, die Promillegrenzen herunter zu regeln. Malchow: „Die bisherige Promillegrenze wird dem Anspruch auf eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr gerecht. Deshalb ist eine Absenkung zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer geboten.“
GdP-Bundesvorsitzender Malchow zeigte sich im Vorfeld der in dieser Woche in Hannover stattfindenden beginnenden Frühjahrskonferenz der Innenminister- und Senatoren (IMK) in Hannover erfreut, dass die Länderinnenpolitiker eine GdP-Forderung aufgreifen. Im vergangenen Jahr hatten Verkehrsexperten der Gewerkschaft der Polizei auf einer Fach-Tagung zu Rauschmitteln im Straßenverkehr bereits die Herabsetzung des Grenzwertes der absoluten Fahruntüchtigkeit für Fahrradfahrer von 1,6 auf 1,1 Promille empfohlen. Zudem solle für alkoholisierte Fahrradfahrer ab 0,8 Promille Blutalkoholkonzentration der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit eingeführt werden.
Malchow forderte die Vertreter der IMK auf, bei ihren Beratungen die personelle Situation der polizeilichen Verkehrsüberwachung nicht außer Acht zu lassen. Jede Regel sei nur die Hälfte wert, wenn das Risiko beim Regelverstoß erwischt und später bestraft zu werden, zu gering ist.
Auch die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) spricht sich für eine Herabsenkung der Promillegrenze aus. Der 1. Stellvertretende Bundesvorsitzende Hermann Benker dazu: „Es ist nicht nachvollziehbar, wie dieser Grenzwert jemals so hoch festgelegt werden konnte – bei Alkohol-werten bis 1,59 Promille kann niemand sein Fahrrad sicher führen. Zukünftig sollte hinsichtlich der „absoluten Fahruntüchtigkeit“ für Radfahrer mindestens die gleiche Grenze gelten, wie sie schon heute für Autofahrer verbindlich ist, nämlich 1,1 Promille.“
Der Polizei ist durch Auswertung der Verkehrsunfälle schon lange bekannt, dass Fahrradfahrer überproportional häufig an alkoholbedingten Verkehrsunfällen beteiligt sind. Dabei ist zu berücksichtigen, dass darüber hinaus die Dunkelziffer der verletzten Radfahrer sehr hoch liegt, wie eine im Jahre 2010 vorgelegte Studie aus Münster eindrücklich nachweist.
„Auch in unserer Rechtssystematik gilt das Gebot des Selbstschutzes. So wie Autofahrer den Gurt anlegen müssen, um sich bei einem Unfall zu schützen, gilt für Radfahrer, dass sie als besonders gefährdete „ungeschützte Verkehrsteilnehmer“ nur dann sicher unterwegs sein können, wenn sie ihr Rad jederzeit beherrschen – Alkoholbeeinflussung verhindert dies. Vergessen werden darf auch nicht, dass aufgrund der komplexen Verkehrsführung vor allem im großstädtischen Bereich die volle Konzentration und Verkehrstüchtigkeit der Radfahrer gefordert ist„, so Benker.