Karlsruhe | Aufgrund von Haftbefehlen hat die Bundesanwaltschaft durch Spezialeinheiten des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen am heutigen Dienstagmorgen sechs mutmaßliche IS-Unterstützer festnehmen lassen. Die Festnahmen erfolgten in Dortmund und Duisburg. Ein weiterer Verdächtiger aus Tönisvorst wurde in Niedersachsen verhaftet. Unter den Festgenommen befindet sich auch der 32-jährige irakische Staatsangehörige Ahmad Abdulaziz Abdullah A., der als zentrale Führungsposition eines überregionales salafistisch-jihadistisches Netzwerk gilt. Ahmad Abdulaziz Abdullah A., der sich auch „Abu Walaa“ nennt, bekennt sich offen zum sogenannten „Islamischen Staat (IS)“ und ist in der Vergangenheit bei zahlreichen salafistischen Veranstaltungen als Redner aufgetreten. Ziel des von ihm angeführten Netzwerks war es, Personen an den „IS“ nach Syrien zu vermitteln. Dafür bot die „Nummer 1 des IS in Deutschland“ sogar eine eigene App an.
Nach monatelangen intensiven Ermittlungen konnten die Behörden nun zum Schlag gegen die islamistische Szene ausholen.
„Den Festnahmen sind umfassende und intensive gemeinsame Ermittlungen des Generalbundesanwalts und des Landeskriminalamtes vorausgegangen. Uns ist heute ein wichtiger Schlag gegen die salafistischen Strippenzieher und IS-Unterstützer gelungen„, sagte Innenminister Ralf Jäger (SPD).
Wie die Bundesanwaltschaft weiter mitteilt, wurden fünf weitere Männer – der 50-jährige türkische Staatsangehörige Hasan C., der 36-jährige deutsche und serbische Staatsangehörige Boban S., der 27-jährige deutsche Staatsangehörige Mahmoud O. sowie der 26-jährige kamerunische Staatsangehörige Ahmed F. Y. – am Morgen festgenommen. Sie sollen vor allem in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen junge Muslime für den Dschihad angeworben und bei der Ausreise logistisch und finanziell unterstützt haben.
Darüber hinaus wurde den Gleichgesinnten und Ausreisewilligen neben der arabischen Sprache auch radikal-islamische Inhalte gelehrt. Der Unterricht diente dazu, die ideologischen und sprachlichen Grundlagen für eine zukünftige Tätigkeit beim „IS“, insbesondere für die Teilnahme an Kampfhandlungen, zu schaffen. Dem Beschuldigten Ahmad Abdulaziz Abdullah A. war es vorbehalten, Ausreisen zu billigen und zu organisieren, wobei er mit der konkreten Umsetzung die Beschuldigten Mahmoud O. und Ahmed F. Y. beauftragte.
Auf die geschilderte Art und Weise schleuste das Netzwerk um Ahmad Abdulaziz Abdullah A. nachweislich jedenfalls einen jungen Mann samt seiner Familie zum „IS“ nach Syrien.
Die Beschuldigten werden heute und morgen dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.