Wiesbaden | Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität – und das Bundeskriminalamt haben im Zuge von Ermittlungen wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen Fälschung beweiserheblicher Daten, der Urkundenfälschung und des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln am 09.03.2016 insgesamt neun Wohnungen und Geschäftsräume in Hamburg sowie im Landkreis Pinneberg durchsucht und einen dringend Tatverdächtigen festgenommen.
Der Hauptbeschuldigte, ein 29-jähriger Deutscher aus dem Landkreis Pinneberg, steht im Verdacht, im Jahr 2015 bei verschiedenen Bankinstituten mindestens 85 Bankkonten mit Falschpersonalien eingerichtet und die Konten anschließend zu Preisen von mindestens 1.400 Euro über Handelsplattformen der Underground Economy im Internet an Dritte verkauft zu haben. Bei der Einrichtung der Bankkonten soll sich der Hauptbeschuldigte der Unterstützung von zwei Mitarbeitern von Verifizierungsdiensten bedient haben. Diese sollen gegen Zahlung in Höhe von 100 bis 200 Euro pro Konto die Falschpersonalien der angeblichen Neukunden jeweils wahrheitswidrig verifiziert haben.
Mit Falschpersonalien eingerichtete Bankkonten werden in der Cybercrime-Szene als „Bankdrops“ bezeichnet und stellen die entscheidende Schnittstelle für die Erlangung von Gewinnen aus Straftaten dar. „Bankdrops“ werden von den Tätern in der Regel mit Online-Banking-Zugangsdaten sowie den dazugehörigen EC- und Kreditkarten verkauft.
Der Hauptbeschuldigte sowie weitere Mitbeschuldigte im Alter von 21 bis 28 Jahren stehen zudem im Verdacht, über illegale Handelsplattformen der Underground Economy Betäubungsmittel (Amphetamine und Cannabis) verkauft zu haben. Die Durchsuchungsmaßnahmen führten zur Sicherstellung von Betäubungsmitteln (Cannabis), rund 2.000 Euro Bargeld, Kontoeröffnungsunterlagen, Blanko-Zahlungskarten („White Plastics“), einer Blendgranate, einer Schreckschusswaffe, Manövermunition, Verpackungs- und Versandmaterial sowie zahlreicher Computer und Datenträger. Der 29-jährige Hauptbeschuldigte wurde am 09.03.2016 dem Haftrichter am Amtsgericht Pinneberg vorgeführt, der gegen ihn Untersuchungshaft angeordnet hat. Die Auswertung der Datenträger und die Untersuchung der Betäubungsmittel dauern an.
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Bundeskriminalamt bedanken sich bei den beteiligten Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg und des Landes Schleswig-Holstein sowie den betroffenen Unternehmen für die hervorragende Zusammenarbeit.