Sögel | Sechs Polizeibeamte aus Sögel sind am Donnerstagvormittag (17.11.2016) von einem 42-jährigen Mann in dessen Wohnung leicht verletzt worden. Die Beamten waren gegen 10.20 Uhr zur Wohnung des Mannes gefahren, da gegen den 42-Jährigen ein Haftbefehl vorlag. Da die Polizisten den Mann von früheren Einsätzen kannten und er da auch Widerstand geleistet hatte, waren vorsichtshalber sechs Polizeibeamte zur Wohnung gefahren.
Erst nach mehrfachem Klingeln öffnete dieser die Tür. Er erklärte, dass er die Geldstrafe bereits bezahlt habe, eine Quittung darüber konnte er jedoch nicht vorlegen. Der 42-Jährige wollte dann die Tür der Wohnung schließen und durch den Flur flüchten. Er äußerte außerdem, dass er bewaffnet sei. Als die Beamten den Mann festhalten wollten, drehte dieser sich plötzlich um und hielt Pfefferspray in der Hand und zielte damit auf die Polizeibeamten. Die Beamten wurden von dem Pfefferspray getroffen und verletzt. Es gelang schließlich den 42-Jährigen zu Boden zu bringen und ihm Handfesseln anzulegen.
Bei dem Einsatz wurden die sechs Polizisten leicht verletzt. Einer musste sich im Krankenhaus Sögel ambulant behandeln lassen. Da sich der Festgenommene aufgrund der starken Gegenwehr verletzte, wurde er mit einem Rettungswagen in das Sögeler Krankenhaus gebracht, wo er stationär verblieb. Bei der anschließenden Durchsuchung der Wohnung stellte die Polizei eine geladene Schreckschusspistole sicher. Gegen den 42-Jährigen, der sich selbst als Reichsbürger bezeichnet, wurde ein Strafverfahren wegen Widerstand gegen Polizeibeamte eingeleitet.
Innenminister Pistorius verurteilt Reichsbürger-Angriff
Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, verurteilte die Tat scharf: „Der feige Angriff auf Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in Sögel führt uns deutlich vor Augen, dass von den sogenannten Reichsbürgern, die mit ihrer verqueren Weltsicht unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnen, eine hohe Gefahr ausgeht.“
Neuer Erlass des Innenministeriums zum Waffenrecht herausgegeben
Auch infolge des tödlichen Angriffs im Oktober auf einen Polizeibeamten in Bayern hat das Niedersächsische Innenministerium deshalb am 15. November 2016 einen Erlass herausgegeben, der den Waffenbehörden in Niedersachsen gegenüber klarstellt, dass sogenannte Reichsbürger als waffenrechtlich unzuverlässig anzusehen sind und daher waffenrechtliche Erlaubnisse nicht zu erteilen bzw. soweit sie erteilt sind, diese mit allen damit verbundenen Konsequenzen aufzuheben sind. Dazu können die Waffenbehörden auf Erkenntnisse von Verfassungsschutz und Polizei zurückgreifen.
Pistorius: „Die selbst ernannten Reichsbürger erkennen unsere staatlichen Autoritäten nicht an und schrecken auch vor Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten nicht zurück, wie auch der Vorfall in Sögel auf traurige Art belegt. Wenn Reichsbürger unumwunden erklären, dass die deutschen Gesetze für sie nicht gelten, können wir Ihnen auch nicht erlauben mit Waffen umzugehen. Wir müssen das Risiko weiterer Taten auf ein Minimum begrenzen – um die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten und alle anderen öffentlichen Bediensteten zu schützen, die häufig in Konflikt mit diesem Personenkreis stehen.“
Im Erlass zur „Waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit von sogenannten Reichsbürgern“ sind Personengruppen und Einzelpersonen definiert, welche die Existenz der Bundesrepublik Deutschland als souveränen Staat leugnen und der Bundesrepublik Deutschland, ihrer Verfassung und ihren demokratisch gewählten Repräsentanten jegliche Legitimation absprechen. Daher werden von ihnen sowohl das Grundgesetz als auch bundesdeutsche Gesetze, Bescheide und Gerichtsurteile als nichtig erachtet. Durch den Erlass soll das Vorgehen der unter anderem für die Versagung und die Aufhebung von waffenrechtlichen Erlaubnissen zuständigen unteren Waffenbehörden vereinheitlicht werden.