Insbesondere durch Kräfte des Zolls / der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) wurden Objekte in Frankfurt a.M. (Hessen), Erfurt, Floh-Seligenthal (Thüringen) und Berlin durchsucht.
Mit Beginn der Einsatzmaßnahmen hatten zeitgleich auch italienische und niederländische Ermittlungsbehörden mit Durchsuchungen und der Vollstreckung von fünf internationalen Haftbefehlen gegen italienische und rumänische Tatverdächtige begonnen.
Neun Haftbefehle vollstreckt
Den Beschuldigten wird zur Last gelegt, 15 sogenannte „Strohmannfirmen“ mit einem Gesamtschaden im zweistelligen Millionenbereich abgewickelt zu haben.
Insgesamt wurden gestern bislang neun Haftbefehle im In- und Ausland vollstreckt. Die Staatsanwaltschaft Köln wird die Auslieferung der im Ausland Festgenommenen betreiben.
Die Einsatzmaßnahmen sind das Ergebnis einer engen Zusammenarbeit unter anderem der Staatsanwaltschaft Köln und der Kriminalpolizei Köln sowie den Hauptzollämtern Köln und Krefeld und den Finanzbehörden Bonn, Köln, Düsseldorf und Dortmund.
Finanzermittler waren damit beschäftigt, die von den Tatverdächtigen erwirtschafteten mutmaßlich illegalen Gewinne in der Bundesrepublik Deutschland und Italien abzuschöpfen.
Nach dem letzten bundesweiten Schlag gegen Firmen der organisierten Kriminalität im Baugewerbe am 17. Januar 2013 richteten sich die Ermittlungen im aktuellen Verfahren auch wieder gegen eine Gruppierung überwiegend italienischer Tatverdächtiger.
Eine Gruppierung ist vermutlich von einem Italiener (56) in Köln geleitet worden. Diese soll Unternehmen gegründet oder bereits existierende Firmen aufgekauft haben. Als Geschäftsführer dieser Firmen sind den Ermittlungen zufolge Strohleute eingesetzt worden, die alle für die Strohmanngesellschaften erforderlichen Urkunden und Nachweise zur Teilnahme am Wirtschaftsverkehr besorgt haben sollen. Nach Gründung selbiger hat die Bande vermutlich verschiedenen „Nutzerkreisen“ vor allem Rechnungen dieser Firmen verkauft, die Rechnungsbeträge dann über die Konten der Strohmannfirmen laufen lassen und die Summe abzüglich einer Gebühr an die Nutzer ausgezahlt.
So soll illegalen Bauarbeiterkolonnen ermöglicht worden sein, mit ihren Auftraggebern über die Strohmannfirmen Aufträge zu vereinbaren und abzurechnen, gleichzeitig aber unter anderem Sozialabgaben, die von der Strohmannfirma abzuführen gewesen wäre, nicht zu entrichten.
Mit dem erhaltenen Bargeld sollen dann die schwarz beschäftigten Bauarbeiter bezahlt worden sein, die auch noch zum Schein und ohne Beitragszahlung bei den Sozialversicherungsträgern auf die Strohmannfirmen angemeldet waren, um so bei Baustellenkontrollen nicht aufzufallen und Soziallleistungen (Arbeitslosengeld und Krankengeld) zu erhalten.
Es besteht darüber hinaus auch der Verdacht, dass am Markt etablierte Baufirmen solche Scheinrechnungen gekauft haben, um damit in eigenen Bilanzen tatsächlich nicht entstandene Kosten vorzutäuschen und hierdurch unter anderem Sozialabgaben zu sparen. Das erhaltene Bargeld sollen die Firmeninhaber für eigene Zwecke genutzt haben, um ihren Arbeitern einen zusätzlichen Schwarzlohn zu bezahlen oder illegale Arbeiterkolonnen angeheuert zu haben. In der gemeinsamen Ermittlungskommission wurden erstmals auch zeitgleich Maßnahmen gegen diese Auftraggeberfirmen vollstreckt.
Bei den Durchsuchungen haben die Ermittler bislang mehrere zehntausend Euro Bargeld, diverse Langwaffen und eine geringe Menge Rauschgift sichergestellt.
Lesen Sie hier Informationen über die Spezialeinheiten des Zoll „Zentrale Unterstützungsgruppe Zoll“ kurz ZUZ